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Gemeinsamer Bundesausschuss

Ohrfeige für den Gesetzgeber

24.07.2007  16:51 Uhr

Gemeinsamer Bundesausschuss

<typohead type="3">Ohrfeige für den Gesetzgeber

Von Uta Grossmann 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hält die Pflicht zur Früherkennungsuntersuchung im jüngsten Gesundheitsreformgesetz für unvereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten. Er beschloss stattdessen, anstelle eines Untersuchungszwanges die verpflichtende Teilnahme an einer Beratung einzuführen.

 

Die Ohrfeige saß. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die große Koalition am vergangenen Freitag in Berlin mehr als deutlich für die Chronikerregelung im Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) kritisiert. Darin ist vorgegeben, dass jüngere Versicherte künftig Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung wahrnehmen müssen, um später bei einer chronischen Erkrankung den Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze für Zuzahlungen geltend machen zu können. Diese Grenze liegt bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bisher waren Früherkennungsuntersuchungen freiwillig.

 

Der G-BA hält einen Zwang zur Vorsorgeuntersuchung für unvereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten. Kurioserweise benutzte die zuständige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fast zur selben Zeit nur wenige Häuserblocks entfernt in Berlin dasselbe, vom G-BA gegen das Gesetz aus ihrem Ministerium verwendete Argument. Anlässlich des 40. Geburtstages der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sprach sie sich gegen verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder aus. Man könne weder Erwachsene noch Kinder zu solchen Untersuchungen zwingen, sagte Schmidt. Das findet der G-BA auch und beschloss deshalb statt einer im Gesetz angelegten Untersuchungspflicht die verpflichtende Beratung. Der Ausschuss bewege sich damit »so gerade noch im Rahmen des gesetzlichen Auftrags«, sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. Man habe versucht, Schaden abzuwenden.

 

Wenn Gesundheitsministerin Schmidt dem G-BA-Beschluss zustimmt, müssen GKV-Versicherte weiter keine höheren Zuzahlungen befürchten, falls sie bestimmte Früherkennungsuntersuchungen versäumen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich einmalig von einem Arzt über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten zu lassen, wenn sie das Alter erreichen, in dem sie derartige Untersuchungen in Anspruch nehmen können. Die Regelung gilt zunächst für Vorsorgeuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

 

Der G-BA-Vorsitzende Hess wies darauf hin, dass »alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken haben. Beispielsweise stehen dem unbestreitbaren Nutzen des Mammografie-Screenings die Risiken der Strahlenbelastung und falsch-positiver oder falsch-negativer Ergebnisse gegenüber. Und auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.« Ein Untersuchungszwang sei daher auch mit Blick auf die Risiken zweifelhaft.

 

Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach sich als Vertreter der Patienten im G-BA gegen den Beschluss aus. Er fand, dass auch ein Beratungszwang ein zu massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht sei. Er konnte sich im G-BA nicht durchsetzen. Die Patientenvertreter haben Antrags- und Mitberatungsrecht, dürfen aber nicht mit abstimmen.

 

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er bestimmt mittels Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die vom Parlament durch Gesetze vorgegebenen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen muss der G-BA für die Praxis konkretisieren.

 

Der Ausschuss hatte im Zuge der Neuregelungen des GKV-WSG den Auftrag bekommen, die neue Chronikerregelung zu präzisieren und festzulegen, in welchen Fällen Früherkennungsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend vorgeschrieben sein sollen. Die neue Beratungspflicht für Krankenversicherte gilt für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind, und Männer mit Geburtsdatum nach dem 1. April 1962.

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