Pharmazeutische Zeitung online
Digitale Kassenaufzeichnungen

ABDA bemängelt Kabinettsentwurf

20.07.2016  09:42 Uhr

Von Ev Tebroke / Um Steuerbetrug durch manipulierte Kassensysteme zu verhindern, hat die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Steuerverwaltungen haben damit künftig weitreichende Prüfmöglichkeiten. Die Apotheken fürchten dabei um ihre strafrechtlich geschützte Schweigepflicht.

Laut Entwurf zum »Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungenen« sollen digitale Kassensysteme nur noch mit zertifizierten Sicherungssystemen arbeiten dürfen. Zudem sollen Finanzämter unangemeldet spontane Kontrollen durchführen können. Geht es nach den Plänen der Regierung, so müssen auch Apotheker ihre digitalen Kassenaufzeichnungen umfänglich offenlegen. Die besondere Problematik der apothekerlichen Schweigepflicht in Bezug auf Patientendaten bleibt im Kabinettsentwurf unberücksichtigt. Darauf weist die ABDA in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen hin. Diesbezüglich hatte die Bundesvereinigung bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf ihre Bedenken geäußert.

 

Kassen-Nachschau

 

Bei den zu protokollierenden Grundaufzeichnungen handele es sich teilweise um Daten, die unter die strafrechtlich geschützte Schweigepflicht des Apothekers (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) fallen – insbesondere die Kombination von Patientendaten und gelieferten Waren wie etwa Arzneimittel oder Medizinprodukte. Die zudem nun geplante Kassen-Nachschau, die unangekündigte Überprüfungen der Aufzeichnungen vorsieht, mache es dem Apotheker nicht möglich, Patientendaten von Daten, die unter die steuerliche Auskunftspflicht fallen, organisatorisch zu trennen, so die Kritik in der Stellungnahme.

 

Das geplante Gesetz sieht vor, elek­tronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Dies soll eine nachträgliche Manipulation der Daten unmöglich machen. Künftig müssen laut Kabinettsentwurf zudem grundsätzlich alle Vorgänge, die unmittelbar durch Betätigung der Kasse erfolgen, automatisch protokolliert werden.

 

Für die Zertifizierung soll dem Regierungsentwurf zufolge der Hersteller oder Entwickler der technischen Sicherheitseinrichtung zuständig sein. Zudem muss nach dem Willen des Kabinetts diese Einrichtung bei jeder Änderung neu zertifiziert werden. Bei Änderung der Kassensoftware oder -hardware soll hingegen kein neues Zertifikat nötig sein. Hier hat das Kabinett gegenüber dem Referentenentwurf für Klarstellung gesorgt.

 

Die neuen Regelungen sollen nun ab 1. Januar 2020 gelten. Darüber hinaus ist eine Übergangsfrist vorgesehen für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden sind. Wenn diese den Anforderungen des Bundesfinanzministeriums (Schreiben vom 26. November 2010) entsprechen und nicht mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können, sollen diese Kassen noch bis 31. Dezember 2022 verwendet werden dürfen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Apotheke

Mehr von Avoxa