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Medikationsplan

Länder machen sich für Apotheker stark

15.07.2015  09:38 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die im E-Health-Gesetz vorgesehenen Regeln für Medikationspläne stoßen im Bundesrat auf Kritik. Aus Sicht der Länder sollten nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker diese Listen aufstellen und pflegen können. Dafür sprachen sie sich vergangene Woche in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause aus.

Auf Wunsch des Patienten soll sich demnach nicht der Arzt, sondern »die vom Versicherten gewählte Apotheke« um die Pflege des Arzneimittelplans kümmern. 

 

Ende Juni hatte der federführende Gesundheitsausschuss der Länderkammer eine entsprechende Ergänzung und damit eine stärkere Einbindung der Apotheker in das E-Health-Gesetz vorgeschlagen. Vergangene Woche schloss sich das Plenum im Bundesrat dieser Empfehlung an.

 

Die Erstellung eines umfassenden Medikationsplans »erfordert die Zusammenführung und Erfassung aller Arzneimittel«, begründen die Länder ihren Vorstoß. Neben den Verordnungen verschiedener Ärzte zählten dazu auch rezeptfreie Präparate. »Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor.« Der Patient sollte daher selbst entscheiden können, ob er die Pflege des Medikationsplans Arzt oder Apotheker überträgt. Derzeit schreibt der Gesetzentwurf vor, dass sich vor allem die Ärzte um die Listen kümmern sollen.

 

Aus Sicht der Länder darf das E-Health-Gesetz Modellvorhaben zur Erprobung von Medikationsplänen darüber hinaus nicht tangieren. Dazu zählt die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Bei diesem Projekt sollen Arzt und Apotheker Medikationsdaten elektronisch austauschen können, das E-Health-Gesetz schreibt vorerst hingegen Medikationspläne nur in Papierform vor. Damit könnte die Novelle das Projekt ARMIN theoretisch ausbremsen.

 

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lobte das Votum im Bundesrat. »Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit«, sagte er. Die Stammapotheke des Patienten sei oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation habe. »Und die muss definitiv mit in den Plan.« Für den Patienten sei es »ein wichtiges Stück Wahlfreiheit«, wenn er selbst entscheiden könne, wer den Plan für ihn erstellt und aktualisiert, so Schmidt. »Vervollständigt werden muss der ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe.«

 

Der Bundestag sollte der Empfehlung der Länder daher unbedingt folgen, so Schmidt. Der bislang im Gesetzentwurf verankerte Anspruch der Versicherten auf einen Medikationsplan sei zwar richtig. »Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite.« Die bloße Auflistung von Arzneimitteln biete keinen wirklichen Mehrwert, wenn die Medikation zuvor nicht analysiert und auf Wechselwirkungen geprüft werde. /

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