Revision der BAK-Leitlinien Qualitätssicherung |
18.07.2006 10:11 Uhr |
<typohead type="3">Revision der BAK-Leitlinien Qualitätssicherung
von Peggy Ahl, Berlin
Um die Aktualität der Leitlinien der BAK entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überarbeitung der Empfehlungen nötig. Aus diesem Grund werden die Leitlinien nach drei Jahren aktualisiert, hinsichtlich Praxisrelevanz überprüft und von der Mitgliederversammlung der BAK in revidierter Fassung verabschiedet.
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 9. Mai 2006 der Revision der folgenden zehn Leitlinien zugestimmt:
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Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe
Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel
Prüfung der Fertigarzneimittel
Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur- und Defekturarzneimittel
Physiologisch-chemische Untersuchungen - Durchführung von Blutuntersuchungen
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Erst- und Wiederholungsverordnung
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Erst- und Wiederholungsverordnung im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung
Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potenzial
Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne toxisches Potenzial
Empfehlungen der BAK zur Qualitätssicherung bei der Versorgung der Bewohner von Heimen
Die Leitlinie »Beschaffung und Wareneingang der Ausgangsstoffe und Primärpackmittel« wurde aufgelöst und die Leitlinien zur Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln zusammengefasst. Auf Grund der großen inhaltlichen Überschneidungen gibt es für die Erst- und Wiederholungsverordnung sowie für die Erst- und Wiederholungsverordnung im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung ab sofort jeweils eine gemeinsame Leitlinie.
Neben inhaltlichen Veränderungen hat die Mitgliederversammlung auch Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild der Leitlinien beschlossen. Um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen, soll jede Leitlinie künftig aus zwei Dokumenten bestehen. Der Kommentar mit den Erläuterungen wird von der eigentlichen Leitlinie mit Flussdiagramm und gegebenfalls benötigten Formularen abgetrennt. Dadurch soll deutlicher erkennbar werden, dass die eigentliche Leitlinie lediglich aus wenigen Seiten mit Informationen zur Zweckbestimmung und zum Geltungsbereich, zu regulatorischen Anforderungen und Zuständigkeiten und dem Flussdiagramm, in dem das Thema der Leitlinie in Form eines Prozesses dargestellt ist, besteht. Die Teilung der Leitlinien in zwei Dokumente wurde bei den aktuell überarbeiteten Leitlinien bereits vorgenommen, alle anderen Leitlinien sollen jeweils bei der nächsten Überarbeitung ein neues Layout bekommen.
Auf der Internetsite der ABDA (www.abda.de) stehen unter »Themen, Qualitätssicherung« alle Leitlinien der BAK in der aktuellen Version als pdf-Datei zum Downloaden zur Verfügung, außerdem auf einer weiteren Seite Formulare und Checklisten aus den Leitlinien zusätzlich im Word-Format. Unter dem Link »Revisionen der Leitlinien - Was hat sich geändert?« sind in einer Zusammenfassung alle wichtigen inhaltlichen Änderungen gegenüber der letzten Version beschrieben.