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Entlassmanagement kommt ab Oktober

12.07.2017  10:27 Uhr

Von Anna Pannen / Ab 1. Oktober werden frisch aus dem Krankenhaus entlassene Patienten Apotheken häufig mit einem Rezept von einem Klinikarzt aufsuchen – an diesem Tag wird der sogenannte Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Kraft treten.

 

Darauf haben sich Kliniken, Ärzte und Kassen jetzt geeinigt. Das Entlassmanagement wurde 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und sollte eigentlich schon 2016 beginnen. Die drei Parteien hatten jedoch lange über Details gestritten.

 

Ursprünglich hatte das Papier vorgesehen, dass Klinikärzte mit jedem Patienten vor dessen Entlassung ein Gespräch führen müssen. Bei Bedarf sollten sie ihm Medikamente für die erste Zeit nach der Entlassung verschreiben, einen Medikationsplan erstellen und gemeinsam Fragebögen ausfüllen. Den Klinikärzten war das alles zu viel Aufwand. Sie kritisierten auch die bürokratischen Vorgaben, unter anderem sollten sie nämlich eine lebenslange Arztnummer (LANR) beantragen, wie sie niedergelassene Ärzte besitzen.

 

Dieser Plan ist nun vom Tisch. Ab Januar sollen Klinikärzte stattdessen eine eigene sogenannte Krankenhausarztnummer bekommen. Bis dahin dürfen sie Rezepte und andere Papiere übergangsweise anonymisiert abzeichnen: Statt der LANR geben sie die siebenstellige Nummer 7777777 ein, an achter und neunter Stelle ergänzt die Klinik einen Fachgruppencode. Für Apotheker dürfte es so vorerst schwierig bleiben, den verschreibenden Klinikarzt für Rückfragen zu erreichen.

 

Außerdem müssen Ärzte das Entlassmanagement nun nicht mehr jedem Patienten anbieten. Stelle der Mediziner nämlich fest, dass sein Patient gar keine Anschlussversorgung braucht, könne er auf diesen Punkt verzichten, heißt es in der Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag. Außerdem ist dort nun festgeschrieben, dass nicht jeder Krankenhausarzt Medikamente verordnen darf, sondern nur jene, die eine entsprechende Facharzt-Weiterbildung vorweisen können. /

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