Pharmazeutische Zeitung online
Neue Vorgaben für Rezepte

Ersatzkassen retaxieren vorerst nicht

07.07.2015  15:53 Uhr

Von Anna Hohle / Die Ersatzkassen werden Fehler auf Rezepten, die aufgrund der erfolgten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auftreten, vorerst nicht retaxieren. Das hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) der ABDA zugesagt.

 

Die AMVV war zum 1. Juli geändert worden. Künftig müssen auf jedem Rezept neben den bisher vorgeschriebenen Angaben auch der Vorname des Arztes und dessen Telefonnummer stehen. Apotheker sollen so leichter Kontakt mit dem Arzt aufnehmen können. Viele Pharmazeuten fürchten allerdings, dass Krankenkassen Rezepte nun streng retaxieren, sollte einmal eine der Angaben fehlen.

 

Zumindest im Fall der Ersatzkassen bestätigt sich diese Befürchtung vorerst nicht. »Der vdek hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine schriftliche Bestätigung zugesagt, dass ein Fehlen dieser Angaben kein Beanstandungsrisiko mit sich bringen soll«, sagte ein ABDA-Sprecher. Die Regelung soll zunächst bis zum 30. September 2015 gelten. Wie es danach weitergeht, will man in gemeinsamen Verhandlungen klären.

 

Ob auch andere Kassen den Apothekern eine solche Friedenspflicht einräumen, steht noch nicht fest. Laut GKV-Spitzenverband entscheiden die einzelnen Kassen selbstständig, ob und inwieweit sie hier kulant sein möchten. Zumindest bei der AOK und ihren Landesverbänden sieht es in dieser Hinsicht eher düster aus: »Die Änderung ist seit Ende letzten Jahres bekannt«, erklärte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Er verwies auf die laufenden Verhandlungen zum Versorgungsstärkungsgesetz. Der DAV und der GKV-Spitzenverband versuchen infolge dieses Gesetzes derzeit grundsätzlich, gemeinsame Regelungen für Retaxierungen aufgrund von Formfehlern auf Rezepten festzulegen. »Ob das Fehlen der Telefonnummer als unbedeutender Formfehler zu werten ist, ist derzeit ungeklärt. Wir hoffen auf eine baldige Klärung«, so der AOK-Sprecher. /

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