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Einkauf

Neue Rechenbasis für Rx-Rabatte

10.07.2012  16:41 Uhr

Von Guido Michels / Im Jahr 2012 haben die Lieferanten ihre Einkaufskonditionen deutlich verändert. Bis vor Kurzem mussten sich Apotheker keine Gedanken über die Frage machen, auf Basis welcher Preise der Großhandel seine Einkaufsvorteile auf Rx-Arzneimittel gewährt. Das ist nun anders.

Bis Ende 2011 galt als Basis für Rx-Ra­batte immer der Apotheken-Einkaufspreis, (AEP) oder es wurde ein Angebotspreis berechnet. Die Umstellung der Großhandelsvergütung zu Beginn des Jahres hat die Lieferanten dazu ver­anlasst, in vielen Fällen für die Rabattgewährung einen reduzierten Einkaufspreis zugrunde zu legen.

 

Nach Erkenntnissen der Treuhand Hannover berechnen heute nur wenige Lieferanten den Rx-Vorteil auf den AEP. Die meisten rechnen auf Basis des »Rabattfähigen AEP« (RAP oder RAEP) ab – dies ist der Apotheken-Einkaufspreis abzüglich des Festzuschlags in Höhe von 70 Cent. Die Sanacorp gewährt die Rx-Vorteile auf den sogenannten Abgabepreis pharmazeutischer Unternehmer (ApU), in diesem Fall wird vom AEP neben den 70 Cent auch noch die Marge von 3,15 Prozent abgezogen.

 

Diese Vorgehensweise führt dazu, dass weniger Umsatz als in der Vergangenheit rabattiert wird. Die Tabelle zeigt, welche Auswirkungen dies auf die Einkaufsvorteile hat. Dargestellt ist für verschiedene Preisstufen, wie viel Rabatt man erhält, wenn 1 Prozent Einkaufsvorteil auf eine der drei beschriebenen Arten abgerechnet wird. Der prozentuale Rabatt bezieht sich dabei immer auf den Apotheken-Einkaufspreis.

Nimmt man ein sehr günstiges Rx-Arzneimittel mit einem AEP von 2 Euro, so hätte man im vergangenen Jahr bei 1 Prozent Vorteil zwei Cent erhalten. Wird der 1-Prozent-Vorteil heute auf Basis des RAP oder des ApU berechnet, bekäme man nur noch 1 Cent Vergütung – prozentual gesehen eine Hal­bierung. Etwas anders ist die Situation bei teureren Arzneimitteln. Bei einem 200 Euro teuren Artikel liegt der Vorteil bei Abrechnung auf Basis des RAP auch nur einen Cent unter den »alten« Konditionen auf Basis des AEP. Prozentual sind die Rabatte sogar gleich. Wird auf Basis des ApU abgerechnet, so erzielt man hier mit 1,93 Euro Einkaufsvorteil insgesamt sieben Cent weniger.

 

Schaut man sich die absoluten Einkaufsvorteile an, so wird deutlich, dass die Unterschiede pro Packung in fast allen Preisbereichen im niedrigen Cent-Bereich liegen. Im Durchschnitt ergeben sich heute monatlich weit weniger als 100 Euro Rabattunterschied gegenüber der Abrechnung im letzten Jahr zum AEP. Verwirrung kann es geben, wenn man sich die prozentualen Rabatte anschaut. Denn streng genommen sind die verhandelten Vorteile – im Beispiel 1 Prozent – besonders bei günstigen Artikeln effektiv deutlich weniger, wenn auf Basis eines reduzierten Preises abgerechnet wird. / 

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