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EHEC

Rückruf von Bockshornkleesamen

12.07.2011  14:58 Uhr

Von Daniela Biermann / Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Warnung für Arzneimittel mit Bockshornkleesamen sowie für die Droge selbst ausgesprochen.

Die Landesbehörden sind aufgefordert, alle Chargen vom Markt zu nehmen, die Bockshornkleesamen beinhalten, wenn der Rohstoff im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde. Damit setzt das BfArM einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission um. Die Kommission hatte am 5. Juli den Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten auf unbestimmte Zeit verboten. Hintergrund ist eine Kontamination mit dem EHEC-Erreger O104:H4. Analysen der Behörden hatten ergeben, dass der Ausbruch in Deutschland und Frankreich auf verkeimtes Saatgut aus Ägypten zurückgeht.

Das BfArM verweist laut Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) darauf, dass trotz Prüfung nach aktueller Arzneibuchvorschrift zur mikrobiologischen Testung pflanzlicher Arzneimittel nicht ausgeschlossen werden kann, dass unauffällig geprüfte Wirkstoffe und Arzneimittel mit dem EHEC-Erreger kontaminiert sein könnten. Die geltenden Arzneibuchvorschriften bedürften einer Anpassung. Die AMK empfiehlt, Bockshornkleesamen nicht abzugeben, solange die Unbedenklichkeit der jeweiligen Chargen nicht sichergestellt ist.

 

In den Apotheken dürfte die Verordnung hauptsächlich die lose Droge betreffen. Zerkleinerte Bockshornkleesamen (Trigonella foenugraeci semen) werden innerlich bei Magen-Darm-Beschwerden oder als Mucilaginosum bei Katarrhen der oberen Atemwege eingenommen. Sie enthalten vor allem Schleimstoffe. Laut dem Standardlehrwerk »Wichtl Teedrogen« sind die Samen jedoch nur selten Bestandteil von Präparaten aus den Gruppen Magen-Darm-Mittel, Bronchialtherapeutika und Cholagoga. Zur inneren Anwendung sind sie aber Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln gegen Haarausfall. Allein aus letzter Kategorie lassen sich in der Lauer-Taxe Präparate finden. Gebräuchlicher ist die externe Anwendung als Kataplasma zur Behandlung von Furunkeln, Geschwüren, entzündlichen Verhärtungen und Ekzemen. Bockshornkleesamen sind auch Bestandteil von Currymischungen. Bislang hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch nicht angeordnet, Currymischungen vom Markt zu nehmen. / 

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