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GMK

Schwammige Aussagen zu Fremdbesitz

Datum 09.07.2007  14:20 Uhr

GMK

<typohead type="3">Schwammige Aussagen zu Fremdbesitz

Von Daniel Rücker

 

Über die Krankenhausfinanzierung konnten sich die Gesundheitsminister der Länder nicht einigen. Weitgehend einig war sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dagegen beim Präventionsgesetz. Etwas überraschend stand auch die Arzneimittelversorgung auf der Agenda.

 

Bei der Krankenhausfinanzierung zeigten sich die Länder bei ihrem Treffen vergangene Woche in Stuttgart noch weit von einer Einigung entfernt. Im Kern geht es darum, ob die Kliniken weiter aus zwei Quellen bezahlt werden (duale Finanzierung), nämlich von den Ländern und den Krankenkassen. Verschiedene Experten, unter anderem die Gesundheitssachverständigen, fordern eine Finanzierung ausschließlich von den Krankenkassen (monistische Finanzierung). Bis sich die Länder darüber einigen, werde noch viel Wasser die Donau hinabfließen, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Christa Stewens (CSU). Ende September sollen in Stuttgart nochmals Experten dazu befragt werden, ob künftig weiter die Investitionen von den Ländern und die Betriebskosten von den Krankenkassen übernommen werden sollen.

 

Ewig haben die Bundesländer mit der Entscheidung aber nicht mehr Zeit. Das Gesetz, das die Finanzierung der Krankenhäuser bislang regelt, läuft zum 1. Januar 2009 aus. Neben einigen Bundesländern lehnen auch Ärzteverbände wie der Marburger Bund und die Bundesärztekammer die Finanzierung aus einer Hand ab. Sie fürchten, dass die Länder sich dann vollständig aus der Verantwortung für die Krankenhäuser zurückzögen.

 

Für hochwertige Arzneiversorgung

 

Auf Antrag von Schleswig-Holstein beschäftigten sich die Gesundheitsminister auch mit der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob die deutschen Regelungen zum Fremd- und Mehrbesitzverbot mit europäischem Recht vereinbar sind.

 

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, die baden-württembergische Ministerin Monika Stolz, stellte dabei klar, dass sich die Bundesländer dabei für den Erhalt einer hochwertigen, flexiblen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung einsetzen werden. In einer Pressemeldung betonte Stolz, dass die deutschen Regelungen zum Fremd- und Mehrbesitz das Ziel hätten. Qualitätssicherung, Heilberufliche Ausrichtung, Notdienst und das Angebot notwendiger, aber unwirtschaftlicher Dienstleistungen zu garantieren.

 

Eine abschließende Position konnte die GMK jedoch nicht finden. Die Ressort-Chefs hielten sich lieber an Gemeinplätze. Man werde sich konstruktiv mit den europäischen Vorgaben auseinander setzen, heißt es in einer Pressemeldung. Etwas anderes dürfte den Ländern wie dem Bund auch kaum möglich sein. Die EInrichtung einer Arbeitsgruppe zum Fremd- und Mehrbesitzverbot lehnte die GMK ab.

 

Damit wären die Länder zumindest nach außen erst einmal aus dem Schneider. Da das von Celesio/Gehe geführte entscheidende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis zur Vorlage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wurde. Dort ist frühestens Mitte 2008 eine Entscheidung zu erwarten.

 

Celesio/Gehe hat in den vergangenen Monaten wenig Lob geerntet. Deshalb interpretiert das Unternehmen selbst die inhaltsarme Aussage der GMK als Zustimmung. Sie entspreche vollständig der Position des Großhändlers, lässt sich Celesio-Chef Fritz Oesterle zitieren. Natürlich erwartet Celesio auch weiterhin den Fall des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. Alles andere wäre für die am Verfahren direkt beteiligte Partei auch eher überraschend.

 

Einstimmig beschlossen die Minister, eine »Nationale Impfkonferenz« mit Ärzten, Wissenschaftlern und Politikern einzurichten. Sie soll helfen, bundesweit eine nachhaltige und erfolgreiche Impfstrategie sicherzustellen. Außerdem sprachen sich alle Gesundheitsminister dafür aus, dass 2008 auf Bundesebene ein Präventionsgesetz verabschiedet werden soll. Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz in Angriff genommen, war jedoch daran gescheitert.

 

Die ABDA begrüßte das Engagement der GMK, die Prävention zu stärken. »Das Präventionsgesetz wird ein wichtiger Schritt für die dringend notwendige ganzheitliche Betrachtung von Versicherten und Patienten sein«, sagte Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Gerade in der Arzneimittelversorgung habe sich gezeigt, dass eine intensive Zuwendung zum Patienten von größtem Nutzen sei. Wolf: »Die von Konzerninteressen unabhängige und heilberuflich orientierte Apotheke setzt auf eine möglichst intensive und persönliche Betreuung.« Das sei der Schlüssel für den Erfolg einer erfolgreichen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland.

 

Keine Grund zur Panik

 

Die GMK warnte außerdem vor Panik bei der Vogelgrippe. Die jüngsten Fälle hätten gezeigt, dass man wachsam sein müsse. Vogelgrippe sei jedoch weiterhin eine Tiererkrankung, die nur in ganz seltenen Fällen beim Menschen auftrete. Sollte sich dies ändern, sehen sich die Länder dennoch gut vorbereitet. Stolz: »Wenn es dennoch zu einer für die Menschen gefährlichen Grippepandemie kommen sollte, haben die Länder ihre Hausaufgaben gemacht.« Grippemittel würden in ausreichendem Maß gelagert und die Hersteller antiviraler Medikamente hätten ihre Produktionskapazitäten erhöht. Im Fall einer Pandemie stünden den Kranken genug Medikamente zur Verfügung.

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