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EU-Nutzenbewertung

Spahn pocht auf Freiwilligkeit

04.07.2018  09:57 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Vorstoß der EU-Kommission, künftig die Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment – HTA) zentral und für alle Länder verbindlich auf EU-Ebene zu regeln, geht vielen Staaten zu weit.

 

Deutschland und Frankreich pochen nun auf Nachbesserungen am Kommissionsentwurf. Vor allem wollen sie, dass die Ergebnisse der EU-Nutzenbewertung nicht zwingend als Basis für die nationale Gesundheitsversorgung dienen müssen. Stattdessen soll jedes Land sie hinsichtlich nationaler Gegebenheiten ergänzen oder auch verwerfen dürfen. Das geht aus einem internen Arbeitspapier hervor, das der PZ vorliegt.

 

Grundsätzlich unterstützen die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seine französische Amtskollegin Agnès Buzyn demnach zwar eine engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien. Den Vorstoß der EU-Kommission werten sie aber als übergriffig, da er das nationale Gesundheitswesen – insbesondere hinsichtlich Preisbildung und Erstattung – direkt beeinflusse.

 

Laut Lissabon-Vertrag sind die Einzelstaaten selbst für die Ausgestaltung ihrer Gesundheitssysteme verantwortlich, dies werde im Kommissionsentwurf nicht berücksichtigt. In dem Papier fordern die Autoren nun, den Staaten die Entscheidungshoheit zu überlassen, ob sie das Ergebnis der Nutzenbewertung bei der nationalen Markteinführung eines Präparats zugrunde legen oder nicht.

 

Zudem fordern die Länder, dass die Abschlussbewertung der jeweiligen wissenschaftlichen Analyse nicht zentral von einer EU-Stelle, sondern nach wie vor von den Mitgliedsländern selbst erfolgen soll. Insgesamt wollen Spahn und Buzyn auch eine ausgewogenere Aufteilung zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten bei der Koordination des EU-HTA-Systems. Der Entwurf sieht bislang die Kommission in der zentralen Rolle. Vorsitzender und Stellvertreter der Koordinierungsgruppe sollten von den Mitgliedstaaten gewählt werden, heißt es in dem deutsch-französischen Papier. Die Kommission sollte lediglich eine rein administrative Rolle übernehmen, keine bewertende. /

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