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Kosmetik

Schönheit mit Nebenwirkungen

Datum 05.07.2017  09:50 Uhr

Von Daniela Hüttemann / In den USA hat die Zahl von Meldungen unerwünschter Wirkungen bei Kosmetika stark zugenommen. Die Autoren einer aktuellen Publikation im Fachjournal »JAMA« fordern aufgrund der Gesundheitsrisiken eine stärkere Regulierung der Produkte. Das wäre auch in Europa sinnvoll.

Innerhalb eines Jahres haben sich die gemeldeten Fälle von unerwünschten Wirkungen bei Kosmetika in den USA mehr als verdoppelt: Beschwerten sich Anwender im Jahr 2015 noch in 706 Fällen über Nebenwirkungen, waren es im Jahr darauf 1591. Unter den bemängelten Kosmetika waren vor allem Haar- und Hautpflegemittel, aber auch Produkte für Babys.

Die Autoren um Michael Kwa von der Northwestern University in Illinois werteten für ihre Studie Daten der bislang wenig beachteten Datenbank CFSAN der Gesundheitsbehörde FDA aus. Die gemeldeten Fälle mit teils schweren Nebenwirkungen seien vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, so die Autoren (DOI: 10.1001/jamainternmed.2017.2762).

 

»Das ist ein Weckruf«, mahnt der Dermatologe und Seniorautor Dr. Shuai Xu. »Wir wollen mit unserem Artikel mehr Bewusstsein für diese Datenbank schaffen und dazu beitragen, dass sich alle am Melden von Nebenwirkungen bei Kosmetika beteiligen«, so Xu in ­einer Mitteilung der Universität. Bei ­einem globalen Umsatz der Kosmetik­industrie von 430 Milliarden US-Dollar pro Jahr und Millionen von Produkten auf dem Markt habe es in den Vorjahren im Schnitt in den USA nur 200 bis 400 Meldungen zu Nebenwirkungen gegeben. Das seien zu wenige Daten, um die Sicherheit zu verbessern.

 

21 000 nicht gemeldete Beschwerden

 

In welchen Dimensionen ein Under­reporting stattfindet, zeigt das Beispiel des Haarpflegeprodukts WEN by Chaz Dean Cleansing Conditioner. Nachdem im Jahr 2014 die FDA 127 Meldungen zu der Haarpflegespülung erhalten hatte und beim Hersteller nachfragte, stellte sich heraus, dass bei diesem bereits rund 21 000 Beschwerden über Haarausfall und Kopfhautirritationen eingegangen waren. Die FDA hat ihre Unter­suchung des Produkts noch nicht abgeschlossen – dennoch es ist immer noch auf dem Markt und auch in Deutschland nicht verboten. QVC und Amazon Deutschland haben es im ­Angebot, allerdings ist es als derzeit nicht verfügbar ausgewiesen. »Wäre das ein Medikament, sähe der Spielraum der Behörden ganz anders aus«, kritisiert Xu. Es sei für die FDA weitaus schwieriger, schädigende Kosmetik aus den Regalen zu bekommen als Medikamente.

 

Eine Pflicht zur Weitermeldung an die Behörden haben die Hersteller in den USA nicht. Generell ist der Kosmetikmarkt dort kaum reguliert. Eine ­Zulassung einzelner Produkte ist nicht erforderlich, in Deutschland aber auch nicht. Lediglich bestimmte Inhalts­stoffe, zum Beispiel Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV-Filter, sind zulassungspflichtig. Zwar müssen Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte ­gewährleisten. Genau geregelt ist das aber weder in den USA noch in Europa, sodass die Anwendersicherheit an der ­Gewissenhaftigkeit der Hersteller hängt. Die Zeitschrift »Ökotest« berichtet ­immer wieder über Shampoos, Haarfärbemittel und Antifaltencremes mit gesundheitlich bedenk­lichen Inhaltsstoffen wie hormonell aktiven Substanzen.

 

Zulassungspflicht gefordert

 

Ein Dorn im Auge sind den Studienautoren besonders die ­sogenannten Cosmeceuticals, Kosmetikprodukte mit aktiven Inhaltsstoffen, die auch mit bestimmten Wirkungen werben. »Viele dieser Produkte machen Versprechen wie Medikamente, aber umgehen die Zulassung, indem sie sich als Kosmetik präsentieren«, kritisiert Xu. »Im besten Fall sind die Versprechen haltlos, im schlimmsten Fall sind Wirkstoffe enthalten, die einen Schaden verursachen können.« Die Studien­autoren fordern für diese Produkte eine Form von ­Zulassung.

 

In Europa müssen Kosmetik-Hersteller ihre Produkte registrieren lassen und im Internetportal CPNP Angaben zur ­genauen Zusammensetzung hinterlegen, damit Giftinformationszentren im Notfall darauf zurückgreifen können. In Deutschland können Verbraucher Nebenwirkungen von ­Kosmetika dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und ­Lebensmittelsicherheit melden. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker ist nur für Meldungen zu Medikamenten zuständig. /

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