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Zytostatika

Minister kritisieren Exklusiv-Verträge

06.07.2016  09:54 Uhr

Von Ev Tebroke / Die Ausschreibung der Zytostatika-Herstellung gerät zunehmend in die Kritik. Auch die Gesundheitsminister der Länder haben sich nun auf ihrer Jahreskonferenz eindeutig dagegen positioniert. Sie befürchten negative Auswirkungen der Exklusiv-Verträge auf die Versorgung der Patienten.

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich gegen die exklusive Ausschreibung von Zytostatika-Zubereitungen ausgesprochen. In einem Beschl­uss der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die in diesem Jahr vom 29. bis 30. Juni unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern stattfand, kritisieren sie zudem die »erheblichen Auswirkungen« des aktuellen Urtei­ls des Bundessozialgerichts (BSG) auf die patientenindividuelle Versorgung mit Zytostatika. Die Minister fordern die Regierung auf, zu überprüfen, ob anstelle von Exklusiv-Verträgen nicht andere Lösungen zur Begrenzung der steigenden Ausgaben in diesem Bereich möglich sind.

 

Das BSG hatte im November 2015 Exklusiv-Verträge für onkologische Rezepturen für rechtens erklärt und damit die freie Apothekenwahl zugunsten von Selektiv-Verträgen gekippt. Die Kassen könnten Abschläge auf die ansonsten geltenden Preise nur realisieren, wenn sie den Herstellern im Gegenzug die Abnahme bestimmter Mengen zusagen könnten, so die Argumentation des Gerichts. Eine zumindest prinzipielle Exklusivität der Lieferbeziehungen gehöre zu den »Essentialia« eines entsprechenden Vertrags.

 

Aus Sicht der Teilnehmer der GMK führen Exklusiv-Verträge zwar kurzfristig zu Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es sei aber zu befürchten, dass damit eine Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen einhergehen könnte. »Da individuell hergestellte Zytostatika in der Regel kurzfristig zubereitet werden müssen, deren Haltbarkeit gering ist und im Notfall Eile geboten ist, ist der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung erforderlich«, heißt es in dem Beschluss. Die Regierung soll daher prüfen, ob solche Exklusiv-Verträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatika-Zubereitungen gefährden und gegebenenfalls andere Lösungen zur Ausgabenreduktion finden.

 

Mit ihrer Forderung bekräftigen die Gesundheitsminister die Position des Verbands der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA), der schon länger einen Ausschreibungsstopp fordert. »Ausschreibungen sind für die Zytostatika-Versorgung schlicht ungeeignet«, beton­t VZA-Chef Klaus Peterseim in einem erneuten Appell an die Politik. Mit Blick auf das BSG-Urteil befürchtet er eine »Ausschreibungskatastrophe« und sieht die Versorgung von Krebspatienten vor dem Kollaps. Es sei »ganz kurz vor zwölf«.

 

Bundesweite Versorgung

 

Regional haben die Ortskrankenkassen Hessen, Nordost und Rheinland/Hamburg jetzt europaweit ausgeschrieben, wie der AOK-Bundesverband am Montag mitteilte. Die Verträge sollen im August 2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr starten. Auch bundesweit nutzen erste Kassen nun die Möglichkeit von Selektiv-Verträgen in diesem Bereich: So hat sich die DAK Gesundheit über den Krankenkassendienstleister GWQ mit rund 50 Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen zusammengeschlossen und zum 1. Juli 2016 die Zytostatika-Versorgung europaweit ausgeschrieben. Nach Angaben von GWQ geht es dabei um ein Jahresvolumen von 427 Millionen Euro und 322 Gebietslose. Von der Ausschreibung seien knapp 40 000 »Zytostatika-Versicherte« betroffen, heißt es. /

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