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Wettbewerb

Der Kassenkampf tobt

06.07.2016  09:54 Uhr

Von Daniel Rücker, Frankfurt am Main / Auch wenn sich die meisten Apotheker und Ärzte regelkonform verhalten, gibt es dennoch eine ganze Reihe von Heilberuflern, denen ihr legal erwirtschaftetes Einkommen nicht ausreicht. Diese in ihre Schranken zu verweisen, ist Aufgabe der Wettbewerbszentrale. Am 1. Juli stellte sie die schlimmsten Verfehlungen vor.

Krankenkassen gehen mit Apothekern nicht zimperlich um. Die Ruppigkeit der Kassenfunktionäre sollten Apotheker aber nicht persönlich nehmen. Denn die Kostenträger sind ähnlich rabiat zu ihren Versicherten. »Die Zahl der Anfragen und Beschwerden zu Werbemaßnahmen von Krankenkassen ist im ersten Halbjahr 2016 deutlich angestiegen«, konstatierte Christiane Köber, Geschäftsführungsmitglied der Wettbewerbszentrale.

 

Bereits 40 Verstöße

 

Im Jahr 2015 registrierte die Wettbewerbszentrale 50 Verfehlungen der Krankenkassen beim Werben um Versicherte. Und im ersten Halbjahr 2016 musste die Organisation bereits 40 Verstöße verfolgen. »Die Zahl der Fälle zeigt, dass im Krankenkassenbereich mit zunehmend härteren Bandagen um Mitglieder gekämpft wird«, sagte Köber im Rahmen des diesjährigen Pressegesprächs der Wettbewerbshüter in Frankfurt am Main. Sie vermutet, dass die Senkung des Beitragssatzes im Jahr 2015 und die damit verbundenen Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Auslöser dieses Trends sind.

 

Dabei ist der Zusatzbeitrag selbst immer wieder Streitgegenstand. Manche Kassen versuchen, den negativ besetzten Begriff zu vermeiden. So kamen die Marketingstrategen der Bahn BKK auf den Begriff Vario-Beitrag. Die Wettbewerbszentrale mahnte dies ab. Die Versicherten würden in die Irre geführt. Die BKK Mobil Oil hatte noch kurz vor Beitragssatzsenkung Versicherte mit einer Beitragsgarantie zum Bleiben ermutigt. Sie hatte dabei offensichtlich auf massive Gedächtnislücken ihrer Versicherten gesetzt: Kurze Zeit später erhöhte die BKK den Beitrag, da sie am Zusatzbeitrag nicht vorbeikam.

 

Offenbar ist es bei Krankenkassen gang und gäbe, das Erinnerungsvermögen ihrer Kunden zu unterschätzen. So schmückte sich eine andere BKK mit der Bezeichnung Top-Krankenkasse. Tatsächlich war ihr dieser Titel in einem Kassenvergleich aus dem Jahr 2013 verliehen worden. Einem verärgerten Kunden oder einem Wettbewerber muss dann doch aufgefallen sein, dass die BKK im aktuellen Ranking nur den wenig vorzeigbaren Platz 47 belegte. Laut Köber ist es kein Einzelfall, dass Krankenkassen mit irreführender Werbung durch veraltete Auszeichnungen oder Testergebnisse ohne Quellenangabe Kunden anlocken.

 

Konkurrenz ausstechen

 

Immer häufiger registriert die Wettbewerbszentrale, dass Kassen mit aggressiven geschäftlichen Handlungen die Konkurrenz ausstechen wollen. Laut Köber kommt es immer wieder vor, dass sie sich weigern, austrittswilligen Kunden eine Kündigungsbestätigung auszustellen oder etwa darauf bestehen, dass sich der Versicherte die Bestätigung in der Kassengeschäftsstelle abholen muss. Eine BKK wiederum gab dem Versicherten eine Austrittsbestätigung mit dem Hinweis, diese gelte nur für den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Dies sei selbstverständlich vollkommener Unsinn, stellte Köber fest. Jeder GKV-Versicherte habe das Recht auf freie Krankenkassenwahl.

 

Während bei den Kassen der Ton immer rauer werde, gehe bei den Apothekern die Zahl der Verstöße zurück, so Köber. Im vergangenen Jahr seien rund 160 Anfragen und Beschwerden eingegangen. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2016 waren es nur 66. Mehrfach ging die Wettbewerbszentrale gegen Apotheker vor, die ihre Kunden über die Preisgestaltung von OTC-Arzneimitteln täuschten. Diese stellten den Preis eines OTC-Arzneimittels in der Selbstmedikation dem deutlich höheren Preis für die Abrechnung als Kassenleistung gegenüber und bezeichneten ihren Preis als Sonderangebot. Die Wettbewerbshüter sehen darin eine Täuschung der Kunden.

 

Verfehlungen gibt es natürlich auch bei den Ärzten. Oftmals ist eine zu intensive Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen Stein des Anstoßes. So bieten sich Ärzte an, als Anzeigenmodell für Produkte zu werben – auch, wenn das nicht erlaubt ist. /

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