Pharmazeutische Zeitung online
Sachverständigenausschuss

Fluticason kommt in die Selbstmedikation

02.07.2014  09:43 Uhr

PZ/AMK / Intranasales Fluticason­­­­­­­­­pro­pionat zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis soll aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Diese Empfehlung sprach der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht in seiner Sitzung vom 1. Juli aus.

 

Sie bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung bei Erwachsenen und auf Packungsgrößen bis zu 3,0 mg. Des Weiteren plädierte der Ausschuss dafür, das Anthelminthikum Praziquantel wieder unter die generelle Verschreibungspflicht zu stellen. 

Die Ausnahmen der Verschreibungspflicht – bei Hunden und Katzen sowie bei Zierfischen der Ordnung Karpfenartige, Barschartige, Wels­artige und Zahn­kärpflinge mit einem Wirkstoff­gehalt bis zu 20 g je Packung – sollen wieder gestrichen werden. Sofern das Gesund­heits­minis­terium den Voten des Ausschusses folgt, treten die genannten Änderungen zum 1. Januar 2015, eventuell mit Übergangsfristen, in Kraft.

 

Der Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wis­sen­schaft sowie den Arzneimittelkommis­sio­nen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät die Regierung in Fragen der Verschreibungs­pflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) ist mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern in dem Gremium vertreten. Mit den Ausschussempfehlungen wird den Entscheidungen der zuständigen Bundesministerien nicht vorgegriffen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. /

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