Fluticason kommt in die Selbstmedikation |
02.07.2014 09:43 Uhr |
PZ/AMK / Intranasales Fluticasonpropionat zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis soll aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Diese Empfehlung sprach der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht in seiner Sitzung vom 1. Juli aus.
Sie bezieht sich ausschließlich auf die Anwendung bei Erwachsenen und auf Packungsgrößen bis zu 3,0 mg. Des Weiteren plädierte der Ausschuss dafür, das Anthelminthikum Praziquantel wieder unter die generelle Verschreibungspflicht zu stellen.
Abbildung 20: Wareneinsatz
Die Ausnahmen der Verschreibungspflicht – bei Hunden und Katzen sowie bei Zierfischen der Ordnung Karpfenartige, Barschartige, Welsartige und Zahnkärpflinge mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 20 g je Packung – sollen wieder gestrichen werden. Sofern das Gesundheitsministerium den Voten des Ausschusses folgt, treten die genannten Änderungen zum 1. Januar 2015, eventuell mit Übergangsfristen, in Kraft.
Der Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät die Regierung in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) ist mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern in dem Gremium vertreten. Mit den Ausschussempfehlungen wird den Entscheidungen der zuständigen Bundesministerien nicht vorgegriffen. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. /