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Festbeträge

Deutlich mehr Zuzahlungen

02.07.2014  09:43 Uhr

Von Stephanie Schersch / Zum 1. Juli haben die Krankenkassen die Festbeträge für zahlreiche Medikamente gesenkt. Die Hersteller schlagen Alarm und warnen, bei einigen Wirkstoffen sei die Versorgung mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln nun in Gefahr.

Für insgesamt 13 Wirkstoffgruppen sind die Festbeträge zu Monatsbeginn gefallen. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands ist die Zahl der Arzneimittel ohne Zuzahlung im Vergleich zum Juni damit um mehr als ein Drittel gesunken – von 4800 auf 3000 Präparate. Das sind weniger als 10 Prozent aller Arzneimittel mit Festbetrag. Der GKV-Spitzenverband drücke mögliche Mehrkosten auf diese Weise einfach den Patienten aufs Auge, kritisierte der Branchenverband Pro Generika.

 

Nicht alle ziehen mit

 

Festbeträge bestimmen den Preis, den die Krankenkassen maximal für ein Arzneimittel erstatten. Die Patienten müssen dabei in der Regel zwischen 5 und 10 Euro aus eigener Tasche dazugeben. Zuzahlungsbefreit ist ein Medikament nur dann, wenn sein Preis mindestens 30 Prozent unter der vorgegebenen Erstattungshöchstgrenze liegt. Senken die Kassen die Festbeträge, müssen auch die Hersteller ihre Preise herabsetzen, um weiterhin ohne Zuzahlung auszukommen. Doch nicht alle Hersteller ziehen mit.

 

Einige Unternehmen könnten ihre ohnehin niedrigen Preise nicht noch weiter senken, erklärte Pro Generika. Im Vorfeld der jüngsten Festbetragsabsenkung habe der Verband darauf hingewiesen, dass »eine hinreichende Versorgung der Versicherten mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln in einigen Wirkstoffgruppen nicht mehr möglich sein wird«. Die Kassen hätten dieses Argument jedoch ignoriert. Der GKV-Spitzenverband nahm diese Kritik gelassen auf. »Wir empfehlen den Patienten, in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen«, hieß es dort. Auch für diese Beratung würden die Apotheker schließlich von den Krankenkassen bezahlt.

 

In den Apotheken führt die Herabsetzung der Festbeträge darüber hi­naus zu einem weiteren Problem. Sie müssen Lagerwertverluste bei all jenen Arzneimittel wegstecken, die sie bereits vor dem 1. Juli zu einem höheren Preis beschafft haben als sie nun mit den Kassen abrechnen können. /

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