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03.07.2012  19:20 Uhr

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Hecken neuer GBA-Chef

 

PZ / Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen neuen Vorsitzenden. Der CDU-Politiker und bisherige Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Josef Hecken ist seit 1. Juli neuer GBA-Chef. In dem Gremium entscheiden Vertreter der Krankenkassen, Ärzte und Kliniken über die Kassenleistungen für die 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Die GBA-Beschlüsse betreffen unter anderem die Erstattung von Arzneimitteln, anderen medizinischen Therapien und Vorsorgeuntersuchungen. Hecken folgt auf Dr. Rainer Hess, der nach zwei Amtsperioden nicht mehr kandidierte. Der GBA hat drei hauptamtliche Mitglieder, neben Hecken sind dies Dr. Harald Deisler, der dem Gremium seit 2008 angehört und die neu gewählte Regina Klakow-Franck. Sie war bis Ende Juni stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer. Alle drei hauptamtlich Tätigen haben jeweils zwei ehrenamtliche Vertreter. Hecken war von 2004 bis 2008 Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Gleichzeitig war er saarländischer Gesundheitsminister. Den Apothekern ist der Politiker vor allem aus dieser Zeit bekannt. Im Jahr 2006 erteilte er entgegen geltendem Recht dem Unternehmen DocMorris die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke. Der daraus folgende Rechtsstreit führte bis zum Europäischen Gerichtshof, der Heckens Sicht auf das Fremd- und Mehrbesitzverbot allerdings nicht bestätigte.

 

Klage gegen EGK gescheitert

 

PZ / Die Klage eines 32-jährigen Wuppertalers gegen die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) ist vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Der Angestellte wollte sich von der Pflicht zum Gebrauch der EGK befreien lassen und war gegen seine Krankenversicherung – die Bergische Krankenkasse Solingen – vor Gericht gezogen. Als Grund führte er datenschutzrechtliche Bedenken an. Das Gericht wies die Befürchtungen zurück. In der Begründung hieß es, auf der EGK würden neben dem Lichtbild nur jene Angaben verpflichtend gespeichert, die auch auf der bisherigen Krankenversicherungskarte zu finden waren. Alle darüber hinaus geplanten Angaben wie Notfalldaten seien rein freiwillig und könnten vom Kläger verweigert werden. Aus diesem Grund habe er keinen Anspruch auf Befreiung von der EGK. Die Partei Die Linke kritisierte das Urteil. Die EGK berge unkontrollierbare Risiken, sagte Jan Korte, datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an. Er will gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

 

Mähr verlässt Celesio

 

PZ/dpa / Bei dem Stuttgarter Pharmagroßhändler Celesio verlässt mit Wolfgang Mähr der letzte Vorstand aus der Ära Fritz Oesterle den Konzern. Mähr war als Verantwortlicher für das Versandgeschäft in einer zentralen Position des Unternehmens. Das ist nun vorbei: Er scheide »auf eigenen Wunsch und in bestem Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aus dem Unternehmen«, teilte der MDax-Konzern am vergangenen Freitag mit. Sein Vertrag ende schon am 30. September dieses Jahres. Ursprünglich war er für zwei Jahre länger bestellt. So reibungslos und harmonisch wie von Celesio dargestellt, lief der Vorgang jedoch nicht ab. Bereits Anfang Juni hatten Recherchen der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX ergeben, dass ein Führungsstreit im Vorstand tobt und Celesio-Chef Pinger Mähr aus dem Unternehmen drängen wolle. Wie aus sicherer Quelle in konzernnahen Kreisen verlautete, entschied der Celesio-Präsidialausschuss, dem neben Pinger auch der scheidende Haniel-Chef Jürgen Kluge angehört, sich von Mähr zu trennen. Mähr ist für den Großhandel verantwortlich, der mehr als 80 Prozent zum Konzernumsatz und -ergebnis beiträgt. Pinger wollte Mähr das Brasilien-Geschäft wegnehmen. Dieser Sektor ist der Wachstums­treiber der mit Abstand größten Celesio-Sparte. Im Gegenzug sollte Mähr dann die gut 1600 Apotheken in Großbritannien übernehmen. Wie ein Insider dpa-AFX damals weiter berichtete, hoffte Pinger darauf, mit diesem Neuzuschnitt den letzten Vorstand aus der Oesterle-Ära loszuwerden. Das scheint nun gelungen.

 

Pflegereform beschlossen

 

PZ / Vergangene Woche hat der Bundestag die Pflegereform beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Pflegeversicherung stärker auf die Bedürfnisse Demenzkranker ausgerichtet werden. Bessere Leistungen soll es vor allem für Altersverwirrte geben, die zu Hause betreut werden. Sie bekommen künftig mehr Pflegegeld. Aufgestockt werden auch die Pflegesachleistungen wie etwa das tägliche Waschen oder Einkaufen durch einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus sollen pflegende Angehörige mehr Wahlfreiheit haben. Anstelle standardisierter Angebote können sie so etwa Zeitkontingente mit einem Pflegedienst vereinbaren und diese nach Bedarf für bestimmte Leistungen einsetzen. Finanzielle Unterstützung soll es für alternative Wohnformen geben, in denen sich mehrere Pflegebedürftige zusammenschließen, die nicht in einem Heim leben wollen. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte. Wer privat für den Pflegefall vorsorgt, erhält zudem künftig einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr. Sozialverbänden und Opposition geht die Reform nicht weit genug. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) biete Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit dem Gesetz ledliglich »ein paar Trostpflaster sowie leere Ver­sprechungen auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff«.

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