Fünf Milliarden Anschub |
04.07.2006 16:29 Uhr |
<typohead type="3">Fünf Milliarden Anschub
PZ/dpa / Die große Koalition will die Wirtschaft in den ersten Jahren der Unternehmensteuerreform mit bis zu 5 Milliarden Euro entlasten. Mittelfristig solle dann eine »volle Aufkommensneutralität« und damit eine Steuersenkung erreicht werden.
Das geht aus den Eckpunkten der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform hervor, auf die sich die Koalitionsspitzen in der Nacht zu Montag geeinigt haben. Allerdings müssen bis zum Beginn des parlamentarischen Verfahrens im Oktober noch einige Streitpunkte zwischen Union und SPD geklärt werden. So ist nach wie vor offen, ob und inwieweit Unternehmen eine Arbeitsplatzgarantie geben müssen, wenn ihnen die Erbschaftsteuer erlassen wird. Das Kabinett will die Eckpunkte am 12. Juli beschließen. Die FDP nannte sie »mutlos und enttäuschend«.
Zu Beginn der Reform 2008 könnten die Ausfälle für den Staat sogar höher als die 5 Milliarden Euro liegen. Denn diese Grenze könne nur bei voller Wirksamkeit aller Maßnahmen eingehalten werden, hieß es. Die Koalition hofft, die Steuersenkung und die damit verbundenen Steuerausfälle durch eine breitere Bemessungsgrundlage wieder hereinzuholen. Attraktivere Steuersätze sollen die Unternehmen zudem anhalten, ihre Gewinne wieder in Deutschland zu versteuern. Die Reform werde deutliche Impulse für Investitionen und Konjunktur geben, hieß es weiter.
CSU-Chef Edmund Stoiber, der neben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Kurt Beck am Montagmorgen nach der rund zehnstündigen Koalitionsrunde den Kompromiss zur Reform des Gesundheitswesens und der Unternehmensbesteuerung bekannt gab, erläuterte, die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) solle von derzeit knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt werden.
Nicht alles ist geklärt
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will dazu den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 12,5 Prozent reduzieren. Für Kapitalerträge solle eine Abgeltungsteuer von zunächst 30 Prozent und im Jahr 2009 von 25 Prozent eingeführt werden. Allerdings ist auch dieser Punkt noch nicht endgültig geklärt. Die den Gemeinden direkt zustehende Gewerbesteuer bleibt erhalten. Die Körperschaftsteuer soll nun künftig durch eine bundesweite »Föderale Unternehmensteuer« ersetzt werden, die Gewerbesteuer durch eine »kommunale Unternehmensteuer«. Diese soll weiter eine wirtschaftskraftbezogene Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht sein. Beide Steuern bekommen eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Die Gewichtung zwischen föderaler und kommunaler Steuer soll noch geklärt werden.
Profitieren sollen auch Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen und laut Finanzministerium den Großteil aller deutschen Unternehmen ausmachen. Bei der Belastung auf Ebene der Inhaber oder Anleger werde es zu einer »faktischen Rechtsformneutralität« kommen. Schließlich wollen Union und SPD Firmennachfolger bei der Erbschaftsteuer entlasten. Diese Privilegierung, deren Start für Anfang 2007 vorgesehen ist, soll aus verfassungsrechtlichen Gründen aber an besondere Bedingungen geknüpft werden. »Diese Bedingungen sollen auch auf den Erhalt von Arbeitsplätzen gerichtet sein.«