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Antibiotika für Tiere

EU will Hersteller belohnen

26.06.2018  17:57 Uhr

Von Stephanie Schersch / Pharmaunternehmen sollen in der EU künftig Vorteile winken, wenn sie neue Antibiotika für Tiere entwickeln. Das geht aus einer Novelle des Tierarzneimittelrechts hervor, dem der Gesundheitsausschuss im EU-Parlament jetzt zugestimmt hat.

Den Plänen der EU zufolge soll es für entsprechende Präparate unter bestimmten Voraussetzungen eine verlängerte Marktexklusivität geben, sodass Generika erst später auf den Markt kommen und sich die Investitionen der Firmen stärker lohnen. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen EVP-Frak­tion im EU-Parlament, lobte diesen Schritt. »Dies ist richtig und sinnvoll«, sagte er.

 

Europäische Anreizsysteme für die Entwicklung spezieller Präparate etwa gegen seltene Erkrankungen oder für Kinder funktionierten bereits gut. Dennoch reichen Liese die Pläne nicht weit genug. Es sei völlig unverständlich, warum die Kommission keinen entsprechenden Vorschlag für die Entwicklung neuer Antibiotika im Humanbereich vorlegt. »Natürlich haben wir ein Problem im Veterinärbereich, das Problem für den Menschen ist aber deutlich größer«, sagte er.

 

Das neue Tierarzneimittelrecht geht zurück auf einen Kompromiss, den Vertreter des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten Anfang Juni vorgelegt hatten. Neben den Anreizen für Pharmafirmen sieht die Novelle grundsätzlich strengere Regeln und schärfere Kontrollen für den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin vor. Hintergrund ist die weltweit wachsende Zahl resistenter Erreger, an denen laut Weltgesundheitsorganisation jährlich 25 000 Menschen in der Europäischen Union sterben.

 

Sogenannte Reserveantibiotika, die beim Menschen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen, dürfen im Veterinärbereich künftig möglichst gar nicht mehr verwendet werden. Zudem wird der prophylaktische Einsatz von Antibiotika insgesamt auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, Voraussetzung sind dabei eine Untersuchung durch den Tierarzt sowie ein Rezept. Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling bezeichnete das als großen Erfolg. Er lobte zudem die geplante Vorschrift für landwirtschaftliche Betriebe, den Einkauf und Einsatz von Antibiotika zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen künftig auch Fleischimporte aus Drittstaaten den neuen Regeln genügen.

 

Zähe Verhandlungen

 

An einer neuen Tierarzneimittelverordnung arbeitet die EU bereits seit 2014. Nach zähen Verhandlungen soll die Novelle nun im Herbst 2018 in Kraft treten. Zuvor müssen noch das Plenum des EU-Parlaments sowie der Ministerrat ihr Okay geben. Deren Zustimmung gilt aber als weitgehend sicher. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationalem Recht zu verankern. /

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