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Apotheken-Automat

Doc Morris scheitert erneut

28.06.2017  09:08 Uhr

Von Ev Tebroke / Was bereits einmal verboten wurde, bleibt auch in einem zweiten Gerichtsverfahren nicht erlaubt: Das Landgericht Mosbach urteilte am 21. Juni erneut in einem Prozess gegen Doc Morris und seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten in Hüffenhardt. Geklagt hatten drei Mitglieder der Apotheker­genossenschaft Noweda.

Der Apotheken-Automat von Doc Morris im baden-württembergischen Dorf Hüffenhardt war erneut Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Diesmal entschieden die Richter in Mosbach zugunsten dreier Apotheker aus der Umgebung. Sie hatten mit Unterstützung der Apothekergenossenschaft Noweda wegen Verstößen gegen das Arzneimittelrecht und die Apothekenbetriebsordnung gegen den niederländischen Versender geklagt. Noweda zeigt sich nun sehr erfreut über die nochmalige gerichtliche Klarstellung, dass der Automat gegen geltendes Recht verstößt.

»Doc Morris agiert immer wieder außerhalb der Rechtsordnung und verkauft das als besondere Kreativität im Interesse der Menschen. Dabei geht es letztlich nur um die Zerschlagung bestehender und gut funktionierender Strukturen der Arzneimittelversorgung, um dann in Ruhe die eigenen Taschen füllen zu können«, betonte Noweda-Chef Michael P. Kuck. Er hofft nun, dass »alle die an verantwortlicher Stelle mit Doc Morris befasst sind – sei es in Politik, Behörden oder Krankenkassen – endlich registrieren, dass sich ein seriöses Unternehmen so nicht verhält«. Die nachsichtige Behandlung eines Marktakteurs, der immer wieder gegen die Regeln verstoße, müsse aufhören.

 

Bereits eine Woche zuvor, am 14. Juni, hatte das Landgericht das Abgabeterminal mit angeschlossener Video-Beratung in der baden-württembergischen Gemeinde verboten und damit einer Klage des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) stattgegeben. Die Richter hielten das Abgabekonstrukt für wettbewerbswidrig und ordneten die sofortige Schließung an. Im Gegensatz zu Doc Morris, der sein Arzneimittel-Abgabeterminal als erweiterten Versandhandel deklariert, stuften die Mosbacher Richter das Konstrukt als illegalen Apothekenbetrieb ein. Denn der Versender hat zwar eine Versandhandels-, aber keine Apothekenbetriebserlaubnis.

 

Nächste Instanzen

 

Die Apothekergenossenschaft geht davon aus, dass Doc Morris sich mit der Entscheidung nicht abfinden wird. Sie sicherte daher den drei Apothekern weitere Unterstützung in den nächsten Instanzen zu. Doc Morris selbst setzt nun vor allem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dort geht es um die grundsätzliche Frage, ob ein Verbot des Automaten zulässig ist. Direkt nach Eröffnung der Abgabestelle am 20. April hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe den Betrieb untersagt. Jedoch wurde zunächst nur die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten verboten. OTC-Medikamente waren bis zum ersten Mosbacher Gerichtsentscheid weiterhin über die Abgabestelle erhältlich gewesen. /

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