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Neues Besteuerungsverfahren

Längere Fristen, weniger Papier

29.06.2016  10:16 Uhr

Von Peggy Eichhorn / Für die Steuererklärung gelten künftig längere Abgabefristen. Das sogenannte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens macht es möglich.

Insgesamt ändert das neue Rahmengesetz zur Modernisierung des Besteurungsverfahrens 25 Einzelgesetze und Verordnungen. In Zukunft wird das Verfahren in Routinefällen vollautomatisiert ablaufen, um die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu verbessern. Angefangen bei der automatisierten Eingabe mit der sogenannten elektronischen Steuererklärung – besser bekannt als ELSTER – bis hin zu einem elektronisch übermittelten Steuerbescheid, der bei verspäteter Abgabe der Erklärung zusätzlich einen Verspätungszuschlag addiert.

Zentrales Anliegen der Verfahrensänderung war, die Abgabe-Fristen für Steuer­erklärungen zu verlängern. Entsprechende Regelungen werden jedoch erstmals für die Steuerklärungen von 2018 gelten. Sofern kein Steuerberater mitwirkt, hat die Abgabe nun nicht mehr bis Ende Mai, sondern bis Ende Juli des Folgejahres zu erfolgen. Steuerpflichtige, die sich von einem Steuerberater vertreten lassen, können ihre Erklärung sogar bis Ende Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Das Finanzamt hat mit einer Frist von vier Monaten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Erklärungen vorab anzufordern. Dies kann passieren, wenn etwa der Betroffene seine Erklärung im letzten Jahr verspätet abgegeben hat oder er über einen automatischen Zufallsgenerator ausgewählt wird.

 

Bei verspäteter Abgabe müssen Steuerpflichtige künftig mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser wird automatisch festgesetzt, jedoch bleibt der Finanzverwaltung weiterhin zusätzlich ein Ermessensspielraum. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festzusetzenden Steuer nach Abzug der Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerbeträge. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Mindesthöhe dieses Zuschlags von 50 Euro ist auf 25 Euro pro Monat herabgesetzt worden. Diese Regelung wird ebenfalls erstmals bei Steuererklärungen von 2018 greifen.

 

Auch soll die derzeitige Pflicht entfallen, Belege beim Finanzamt vorzulegen. Aus der Vorlagepflicht ist eine Vorhaltepflicht geworden. Steuerpflichtige müssen aber damit rechnen, dass Belege dennoch jederzeit von den Finanzbehörden angefordert werden können. Bei Spenden wird es künftig sogar möglich sein, ohne Belege auszukommen. Allerdings nur, wenn der Zuwendungsempfänger die notwendigen Informationen über ein geplantes, elektronisches Verfahren direkt an das Finanz­amt weiterleitet.

 

Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestags am 17. Juni 2016 zugestimmt. Die Regelungen treten zum Januar 2017 in Kraft. 

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