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Datum 28.06.2011  18:04 Uhr

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Abkommen gegen Biopiraterie

 

PZ / Deutschland hat einen weiteren Vertrag gegen Biopiraterie unterzeichnet. Beim Nagoya-Protokoll handelt es sich um Ergänzung des UN-Abkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Darin verpflichten sich die Unterzeichner, die einheimische Bevölkerung bei der Nutzung ihres Wissens um ihr Einverständnis zu bitten und an den Gewinnen zu beteiligen, zum Beispiel wenn eine traditionell angewendete Heilpflanze Grundlage eines neuen Arzneimittels wird. Das Protokoll geht nun auf die Details ein. Es soll zum Beispiel weltweit den Zugang zu genetischen Ressourcen verbindlich regeln, insbesondere bei unentdeckten oder bisher ungenutzten Arten. Prinzipiell soll der Zugang für Forscher und Unternehmer erleichtert werden. Allerdings sollen das Ursprungsland und die indigene Bevölkerung an Gewinnen aus der Nutzung beteiligt werden. Wie genau eine solche Vereinbarung aussieht, verhandeln Nutzer und Ursprungsland jeweils individuell. Eines der ersten Beispiele für solche Access-Benefit-Sharing-Verträge ist das Erkältungsmittel Umckaloabo® mit Extrakten aus der südafrikanischen Kaplandpelargonie. Nach jahrelangem Streit und Vorwürfen der Biopiraterie einigte sich Hersteller Spitzner mit dem Staat Südafrika und Vertretern des Volkes der Khoi-San. Das Protokoll ist das Ergebnis jahrelanger internationaler Verhandlungen. Die UN verabschiedete es bei der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im Oktober 2010 im japanischen Nagoya.

 

Ärzte für begrenzte PID-Zulassung

 

dpa / Die Bundesärztekammer hat sich für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Die Untersuchung des Embryos auf mögliche Erbkrankheiten sei ethisch weniger problematisch als ein Schwangerschaftsabbruch, sagte Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, bei der Vorstellung eines Memorandums der ärztlichen Standesorganisation in Berlin. »Wir stimmen der PID zu – in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen«, sagte Schulze. »Wir sollten uns nicht pharisäerhaft verhalten und an die betroffenen Frauen denken.« Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingepflanzt. Die betroffenen Paare müssten sich vor der PID unabhängig beraten lassen, ergänzte der Berliner Gynäkologe Heribert Kentenich die Vorstellungen der Bundesärztekammer. Der Embryo dürfe nur auf solche Erbkrankheiten untersucht werden, die möglicherweise für eine schwere Erkrankung infrage kämen.

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