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Keine Chance für BKK-Berufung

26.06.2007  16:49 Uhr

Keine Chance für BKK-Berufung

PZ / Im Rechtsstreit der Betriebskrankenkasse (BKK) für Heilberufe mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sieht es gut aus für die apoBank. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer mündlichen Verhandlung am 21. Juni deutlich gemacht, dass es die Berufung der BKK für Heilberufe gegen das zu Gunsten der apoBank ergangene Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückweisen wird. Das Urteil soll am 20. September verkündet werden. Die BKK für Heilberufe hatte die Kreditvergabe der apoBank für rechtswidrig gehalten und behauptet, es bestehe kein Rückzahlungsanspruch in Höhe von mindestens 113 Millionen Euro. Zudem klagte sie auf Schadenersatz in Höhe von 391 Millionen Euro, da die BKK ihre Beitragssätze durch die Kreditvergabe zu spät angehoben hätte. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage gegen die apoBank bereits in erster Instanz abgewiesen.

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