Pharmazeutische Zeitung online
Bundesrat zu Cannabis als Medizin

Den Wirkstoffgehalt standardisieren

22.06.2016  08:43 Uhr

Von Ev Tebroke / Schwerkranke sollen künftig auch Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten auf Rezept erhalten und von den Kassen erstattet bekommen können. Das sieht das geplante sogenannte Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vor. Der Bundesrat meldet Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung an.

Vergangene Woche hat der Bundesrat den Kabinettsentwurf des Gesetzes beraten. In der Stellungnahme, die den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länderkammer folgt, sind auch auch Kritikpunkte der Apotheker berücksichtigt.

 

Teilnahme an Begleitstudie

Demnach lehnt auch die Länderkammer eine verpflichtende Teilnahme der Patienten an einer begleitenden Studie zur geplanten Freigabe von Cannabis als Medizin ab. Die Erhebung solle zwar weiterhin erfolgen, jedoch auf freiwilliger Basis. Mit Zustimmung des Patienten soll der Arzt die Daten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterleiten, heißt es.

 

Aus Sicht des Bundesrats ist eine verpflichtende Teilnahme rechtlich und unter Versorgungsgesichtspunkten kritisch zu sehen. Auch die ABDA hatte eine Kopplung der Erstattungsfähigkeit an die Studienteilnahme als rechtlich bedenklich gesehen und mit der Systematik des SGB V nicht vereinbar.

 

Darüber hinaus hatte die Bundesvereinigung noch einen weiteren Aspekt kritisiert. So dürfe sich das Ziel der Studie, »die Erforschung der Wirksamkeit von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen«, nicht erreichen lassen, da sowohl getrocknete Cannabisblüten und -Extrakte als auch Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnungsfähig seien. Dadurch könne eine potenzielle Wirkung nicht eindeutig einem Betäubungsmittel zugeordnet werden, heißt es in der Stellungnahme.

 

Der Bundesrat regt außerdem an, bei den getrockneten Cannabisblüten eine Standardisierung auf einen definierten Gehalt an Tetrahydrocannabinol vorzunehmen. Um die gleichbleibende Qualität und Wirksamkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten sicherzustellen sei dies »aus medizinischen Gründen dringend geboten«, so die Länderkammer. »Ohne diese Vorgabe werden verschiedene Qualitäten mit unterschiedlicher Wirkung vertrieben.« Auch die ABDA hält laut Stellungnahme konkretisierende Vorgaben im Gesetz für notwendig, wie beispielsweise eine Spezifizierung der Cannabis-Sorte auf dem Rezept durch den verordnenden Arzt.

 

Der im Zuge der Erstattungsfähigkeit zu erwartende erhöhte Bedarf von Cannabis soll laut Gesetzentwurf über einen kontrollierten Anbau in Deutschland erfolgen. Dies soll eine ausreichende Versorgung in standardisierter Qualität garantieren. Die staatliche Aufsicht obliegt dem BfArM, das entsprechend Landwirte für den Anbau zertifizieren und die Ernte einsammeln und prüfen soll. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa