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Krankenhaus-Strukturgesetz

Kabinett billigt Klinikreform

17.06.2015  10:18 Uhr

Von Ev Tebroke / Das Bundeskabinett hat vergangene Woche das sogenannte Krankenhaus-Strukturgesetz auf den Weg gebracht. Die Reform soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und für mehr Pflegekräfte am Krankenbett sorgen, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. In Kraft treten soll das Gesetz 2016.

Um die Reform zu finanzieren, ist die Einrichtung eines Strukturfonds in Höhe von maximal 1 Milliarde Euro geplant. Der Bund will dazu 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds beisteuern, die andere Hälfte sollen die Länder finanzieren. 

 

Zweck des Strukturfonds ist laut Entwurf insbesondere der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen. Zudem sollen palliative Versorgungsstrukturen gefördert werden.

 

»Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können«, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Deshalb stärke man die Spitzenmedizin und sorge dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohne. Das Gesetz sieht vor, die rund 2000 Krankhäuser in Deutschland künftig anhand von Qualitätskriterien zu vergüten. So soll es bei besonders guten Leistungen Qualitätszuschläge geben. Krankenhäuser, die schlechte Qualität liefern, müssen künftig mit Abschlägen rechnen, im Extremfall können laut Entwurf einzelne Abteilungen oder die gesamte Klinik geschlossen werden.

 

Um die unmittelbare Pflege der Patienten in den Kliniken zu stärken, ist ein sogenanntes Pflegestellen-Förderprogramm geplant. Die Mittel dafür belaufen sich in den Jahren 2016 bis 2018 laut BMG auf bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 sollen dann dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Das Ministerium rechnet dadurch mit der Schaffung von 6350 neuen Stellen.

 

Aus Sicht der Opposition greift das Gesetz viel zu kurz: »Die zentralen Baustellen werden nicht angegangen«, kritisierte Grünen-Gesundheitsexperte Harald Terpe. Es fehlten eine Reform der Investitionsfinanzierung sowie Schritte zu einer Klinikplanung, die den ambulanten und stationären Sektor miteinander verzahnt.

 

Punktuelle Entlastungen

 

Auch die Krankenhäuser sind unzufrieden. Damit werde weder die Versorgung der Patienten verbessert, noch die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert, kritisierte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann. Die punktuellen Entlastungen, die der Gesetzentwurf ohne Zweifel beinhalte, stünden in keinem Verhältnis zur Unterfinanzierung der Krankenhäuser. /

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