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E-Health-Gesetz

Der Arzt steht im Fokus

17.06.2015  10:18 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Mit dem E-Health-Gesetz will die Große Koalition einen bundesweit einheitlichen Medikationsplan einführen. Dass Apotheker in die Erstellung der Listen kaum eingebunden sein sollen, stößt bei der Opposition auf Kritik. Auch die Versandapotheken hatten von dem Gesetz deutlich mehr erwartet.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen vor allem Ärzte den Medikationsplan anlegen und aktualisieren. Nur am Rande sollen auch Apotheker auf die Liste zugreifen können. Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche hält das für einen Fehler. »Apotheker sollten eine größere Rolle spielen«, sagte sie vergangene Woche bei einer Veranstaltung des Bundesverbands deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin. 

So seien Apotheker eine hoch qualifizierte Berufsgruppe, die den richtigen Umgang mit Arzneimitteln im Studium lerne. Es sei daher völlig unverständlich, dass sie nun weitgehend außen vor blieben. Ohnehin sei das E-Health-Gesetz zu stark auf die Ärzte ausgerichtet. »Das gefällt mir nicht«, so Schulz-Asche.

 

Der Medikationsplan soll nach Vorstellung der Bundesregierung langfristig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, sofern der Patient das möchte. Vorerst erhält er die Liste jedoch nur in Papierform. Ein 2D-Barcode auf dem Plan soll allerdings dafür sorgen, dass die Daten grundsätzlich auch elektronisch zu Verfügung gestellt werden können.

 

Für BVDVA-Chef Christian Buse ist der Code immerhin »ein seichter Übergang in die digitale Welt«. Die Versandapotheken hatten sich vom E-Health-Gesetz allerdings deutlich mehr erhofft, darunter die Einführung des elektronischen Rezepts. Insgesamt sei die Novelle »ein Gesetz zur Digitalisierung der Arztpraxis«, so Buse. Für Mediziner sieht die Bundesregierung Extra­honorare für den Ausbau elektronischer Leistungen vor.

 

Schulz-Asche mahnte, beim Medikationsplan den Datenschutz nicht aus den Augen zu verlieren. Die Patienten müssten auf den vertraulichen Umgang mit ihren Medikationsdaten bauen können, sagte sie. Gunther Hellmann, Informatiker und Experte auf dem Gebiet der Arzneimittel-Therapiesicherheit, sieht in dieser Hinsicht keine Probleme. »Der Datenschutz ist geregelt«, sagte er. So müssten die Patienten in der Apotheke etwa in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen und könnten damit selbst entscheiden, wem sie diese offenlegen wollten und wem nicht.

 

Das sieht Buse ähnlich. Arzt und Apotheker unterlägen der Schweigepflicht, sagte er. Für den Versicherten bedeute der Medikationsplan zudem mehr Transparenz, da er künftig besser nachvollziehen könne, welche Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat, sagte er. /

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