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Rabattverträge

Friedenspflicht bis zum 30. September

19.06.2007  19:09 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">Friedenspflicht bis zum 30. September

Von Thomas Bellartz

 

Die öffentliche Resonanz auf die Rabattverträge hat nun auch die Angestellten Ortskrankenkassen nachdenklich gestimmt. Jedenfalls einigten sich AOK-Bundesverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) am Montag darauf, die Friedenspflicht bis zum 30. September 2007 zu verlängern.

 

In einer Pressemitteilung des DAV heißt es, die Versorgung von AOK-Versicherten mit preisgünstigen Generika sei damit gesichert. Sollten Arzneimittel von Generikaherstellern, mit denen die AOK Lieferverträge abgeschlossen hat, nicht lieferfähig sein, hat der Apotheker damit die Möglichkeit, ein alternatives und vorrätiges Präparat abzugeben. Dafür kann weder er noch der Patient in Regress genommen werden.

 

DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller: »Wir sind zunächst zufrieden, dass wir für unsere Patienten, aber auch für die Apotheke vor Ort eine mittelfristige Lösung gefunden haben. Das stellt die Versorgung sicher und mindert die immer noch erheblichen Probleme in den Apotheken.« Aus Sicht des DAV-Vorsitzenden sind nun die beteiligten Hersteller in der Pflicht, für eine ausreichende Belieferung der Apotheken zu sorgen, damit die Rabattverträge ihre Wirkung zugunsten der Kassenbudgets entfalten können.

 

Vor wenigen Tagen hatte die AOK bereits Verträge mit zwei Generikaherstellern gekündigt, die eine vollständige Lieferfähigkeit trotz Abmahnung nicht sichergestellt hatten. Das im April in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gibt Krankenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Herstellern abzuschließen.

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