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Cannabis aus der Apotheke

Patienten klagen über Preisexplosion

13.06.2017  16:47 Uhr

Von Stephanie Schersch / Patienten klagen über deutlich gestiegene Preise für Cannabisblüten aus der Apotheke. Hintergrund ist demnach die erneute Prüfung der Droge durch den Apotheker. Die sei eigentlich gar nicht erforderlich und diene lediglich dazu, die Blüten teurer zu verkaufen, heißt es. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hält dagegen.

Seit Mitte März können Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Kassenrezept verschreiben. Zuvor mussten Patienten eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen, wenn sie Cannabisblüten aus der Apotheke beziehen wollten. Die Kosten für die Droge mussten sie dabei in der Regel selbst aufbringen. Auch nach der Neuregelung zahlen die Krankenkassen die Therapie nicht in jedem Fall. Sie prüfen zunächst den Bedarf und können die Kostenübernahme ablehnen.

 

Dass Absagen offenbar keine Seltenheit sind, belegen erste Zahlen der Techniker Krankenkasse. Dort sind seit März 450 Anträge auf Kostenerstattung für Cannabis eingegangen, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigte. In 263 Fällen gab die Kasse demnach ihr Okay, 187 Anträge wurden nicht genehmigt. Bei der Barmer halten sich Zu- und Absagen in etwa die Waage, dort wurden bis Mitte Mai 70 von 150 Anträgen bewilligt. Allerdings steigt die Anzahl der eingehenden Anfragen. Derzeit erreichen die Barmer einem Sprecher zufolge rund acht Anträge am Tag, zuletzt waren es täglich etwa zwei bis drei gewesen.

»Gewünschte Verteuerung«

 

Auch Patienten, denen das BfArM bislang eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte, erhielten häufig eine Absage ihrer Krankenkasse, beklagt das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin. Der Bundesregierung ist das Problem bekannt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei spricht sie allerdings von Einzelfällen.

 

Viele Patienten könnten sich »Cannabis aus der Apotheke finanziell schlicht nicht mehr leisten«, heißt es in einer Protestmail des Selbsthilfenetzwerks, die auch die BAK vielfach erreicht hat. Demnach hatten Apotheker vor Inkrafttreten der Neuregelung im März stets verschlossene Dosen mit Cannabisblüten an die Patienten abgegeben, so wie sie an die Apotheken geliefert worden waren. Nun würden sie die bereits mehrfach kontrollierte Droge erneut prüfen, allerdings ohne erkennbaren Grund, »es sei denn wegen gewünschter Verteuerung durch diese Prüfungshandgriffe«.

 

Tatsächlich kosten Cannabisblüten in Apotheken inzwischen mehr als noch vor einigen Wochen. Hintergrund ist allerdings im Wesentlichen eine veränderte Abrechnungsgrundlage, wie BAK-Präsident Andreas Kiefer in einem Brief an den Vorsitzenden des Selbsthilfenetzwerks, Franjo Grotenhermen, deutlich macht. Demnach wurden die Blüten bislang stets als Fertigarzneimittel auf Basis von § 3 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet, da das Betäubungsmittelgesetz keine andere Möglichkeit vorsah.

 

Seit Mitte März sind hingegen § 4 und § 5 ausschlaggebend. Das Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen, Ärzte und Apotheker seien sich einig, »dass Cannabisblüten ein Rezepturarzneimittel sind und vor Abgabe nach anerkannten pharmazeutischen Regeln zubereitet werden müssen«, so Kiefer. Die Preise für die Droge werden demnach im Rahmen der Hilfstaxe festgelegt, die Kassen und Apotheker derzeit neu verhandeln.

 

Kiefer weist zudem auf die Kontrollpflichten der Apotheker hin. So sei die Identitätsprüfung der Blüten als Ausgangsstoff »zwingend rechtlich vorgeschrieben«. Darüber hinaus sei eine gleichmäßige Zerkleinerung der Droge Voraussetzung für eine exakte Dosierung. Die Blüten müssten unbedingt gemahlen und gesiebt werden, erst dann könne der Apotheker sie zur medizinischen Behandlung an den Patienten abgeben.

 

Linke fordert Klarstellung

 

Die wenigsten Patienten verfügten außerdem über eine äußert sensible Feinwaage, um die Einzeldosis exakt zu bemessen. Eine Dosierung der Cannabisblüten nach Gefühl sei jedoch »aus pharmazeutischer Sicht unverantwortlich und übrigens auch eine teure Verschwendung«, so Kiefer. Die Apotheker öffneten die Transportgefäße der Blüten somit keineswegs, um anschließend höhere Preise verlangen zu können, sondern um ihren Pflichten nachzukommen und eine sichere Therapie zu gewährleisten.

 

Die Linkspartei zeigt sich mit Blick auf die gestiegenen Preise alarmiert. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte der Regierung, Marlene Mortler (CSU), fordert sie eine Klarstellung im Gesetz. Demnach sollen Cannabisblüten eben nicht als Rezepturarzneimittel gelten und die Prüfpflichten der Apotheker entfallen, »wodurch kurzfristig wieder das alte Preisniveau hergestellt werden kann«, so die Linken.

 

Die Bundesregierung hält davon offenbar nichts. Die Apothekenbetriebsordnung regle eindeutig, wann ein Rezepturarzneimittel vorliegt, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei. Es gebe keinen Grund, Cannabis zu medizinischen Zwecken gesondert zu behandeln. »Gleiches gilt für die apothekenrechtlichen Prüfvorschriften. Diese sollen die erforderliche Qualität insbesondere der in der Apotheke hergestellten Arzneimittel sicherstellen.« /

Erste Verordnungszahlen

Im März haben Ärzte insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabisblüten in Rezepturen auf 488 Kassenrezepten verschrieben. Das geht aus Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hervor. »Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung«, kommentierte DAPI-Chef Andreas Kiefer die Auswertung.

 

Vor Inkrafttreten der Novelle Mitte März hatten laut DAPI rund 1000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung, mit der sie Cannabisblüten aus der Apotheke beziehen konnten. Die ist nun nicht mehr erforderlich. Aus Datenschutzgründen sei kein Rückschluss auf die Anzahl der Versicherten möglich, die medizinisches Cannabis erhielten, so Kiefer. »Die verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht.«

 

Die Zahlen des DAPI beziehen sich ausschließlich auf Verordnungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Privatrezepte wurden nicht erfasst. Neben den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten gaben Apotheken im März rund 3100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden ab.

 

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