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Infektionen

So lange sollten Kinder zu Hause bleiben

15.06.2016  09:09 Uhr

Von Annette Mende / Wann darf ein Kind nach einer überstandenen Infektionskrankheit wieder zur Schule oder in die Kita gehen? Diese Frage wird von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich beantwortet.

Eine einheitliche Regelung, möglicherweise sogar europaweit, wäre wünschenswert. Zur Vorbereitung einer entsprechenden Leitlinie hat jetzt das europäische Zentrum zur Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) in einer systematischen Übersicht für 30 Erreger Daten zu Inkubationszeiten, Dauer der Ausscheidung beziehungsweise Infektiosität und Ausschlusszeiten aus Gemeinschaftseinrichtungen zusammengetragen (DOI: 10.2900/337026).

Als Quellen dienten 112 Studien sowie die offiziellen Empfehlungen der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC, der Weltgesundheitsorganisation und der US-amerikanischen Fachgesellschaft der Kinderärzte. In den Studien wurden nahezu keine Angaben zur Dauer der Infektiosität gemacht, in den berücksichtigten Büchern zwar schon, dort allerdings meistens ohne Quellenangabe. Die eigentliche Fragestellung, nämlich wie lange infizierte Kinder zu Hause bleiben sollten, war in den Studien kaum untersucht worden. Die meisten Daten gab es zur Schließung ganzer Schulen oder einzelner Klassen, was demnach bei saisonaler Influenza eine effektive Maßnahme zur Kontrolle eines Ausbruchs sein kann.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen könne es ineffektiv sein, erkrankte Kinder aus Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen, so die ECDC. Das sei etwa der Fall, wenn Patienten bereits vor dem ersten Auftreten von Symptomen ansteckend sind, was auf folgende Krankheiten beziehungsweise Erreger zutrifft: Windpocken, Ringelröteln, Hepatitis A, Masern, Meningokokken, Röteln, Mumps und Paratyphus. Dasselbe gelte bei möglichen asymptomatischen Verläufen, die dennoch ansteckend sind. Hierzu zählt die ECDC unter anderem Enteroviren, Pfeiffersches Drüsenfieber, Keuchhusten, Dreitagefieber (Roseola infantum), Scharlach, Shigellen, Streptokokken und Typhus. Auch bei mildem Verlauf, etwa von Influenza-A-Infektionen, sei ein Ausschluss nicht erforderlich.

 

Stets müssten bei der Erarbeitung einer entsprechenden Leitlinie Nachhaltigkeit und Akzeptanz der Maßnahmen berücksichtigt werden. Auch die Gefährdung anderer, etwa von Geschwisterkindern oder schwangeren Müttern, sei zu bedenken. Mit ihnen hat das infizierte Kind ja intensiveren Kontakt, wenn es zu Hause bleibt. In offizielle Empfehlungen zur Dauer der Exklusion müssten zudem mögliche Einflussfaktoren wie etwa eine Pharmakotherapie oder das Alter des Kindes Eingang finden. /

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