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12.06.2012  18:36 Uhr

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ApBetrO in Kraft

 

PZ / Die neue Apothekenbetriebsordnung ist am 12. Juni – ein Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten. Die Verordnung leiste insgesamt einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Ab­bau bürokratischer Lasten, schreibt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung. Bereits Mitte Mai hatte das Bundeskabinett der Novelle zugestimmt. Die neue Apothekenbetriebsordnung verpflichtet Apotheker unter anderem dazu, ein Qualitätsmanagementsystem zu betreiben. Damit werde die Qualität aller Serviceleistungen der Apotheken weiter verbessert, so das Ministerium. Darüber hinaus müssen Apotheker ihren Patienten künftig in jedem Fall eine Beratung anbieten. Auch für Rezepturen gelten zum Teil strengere Regeln.

 

Kabinett beschließt Pflegezusatzversicherung

 

PZ / Daniel Bahr (FDP) hat sich durchgesetzt. In der vergangenen Woche stimmte das Kabinett dem Vorschlag des Bunde­sgesundheits­ministers für eine private Pflege­zusatzversicherung zu. Die Regelung soll in die geplante Pflegereform eingebracht werden. Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf billigen, erhält ab dem kommenden Jahr jeder Bürger, der zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung privat für den Pflegefall vorsorgt, eine staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr. Dafür muss er monatlich mindestens 10 Euro über eine sogenannte »Pflege-Tagegeld-Versicherung« ansparen. Diese staatlich geförderte Zusatzversicherung ist für die Versicherungsunternehmen mit Auflagen verbunden: So dürfen sie keine Gesundheitsprüfung verlangen und keinen Bewerber ablehnen. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), begrüßte die Kabinetts­entscheidung grundsätzlich. Die Zusatz­absicherung sei »die dringend notwendige Antwort auf die demografische Entwicklung«. Zugleich kündigte er an, dass die neuen Policen durch die Vorgaben des Gesetzgebers deutlich teurer würden als bisherige, nicht staatlich geförderte Zusatzversicherungen.

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