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Tipps für das Praktische Jahr

Datum 08.06.2009  11:47 Uhr

<typohead type="3">Tipps für das Praktische Jahr

Von Karin Schmiedel, Bad Füssing

 

Das PJ  sollte gut geplant sein. Bereits bei der Bewerbung gibt es einiges zu beachten. Im Rahmen des Bayerischen Apothekertages konnten sich die Studenten Tipps für das Praktische Jahr bei einem Vortrag von Dr. Helmut Schlager von der Bayerischen Landesapothekerkammer holen.

 

Als Grundlage des PJ dient die Approbationsordnung, die nur wenigen der anwesenden Studenten bekannt war. Diese regelt nicht nur die Inhalte des PJ, sondern auch, bei welchen Institutionen das Praktikum absolviert werden kann. Besonders interessant ist dies für Studenten, die ein Halbjahr des PJ in einer Krankenhausapotheke arbeiten möchten, denn seit 2001 besteht die Möglichkeit, drei Monate davon auf Station mitzuwirken. Allerdings wird das nur von wenigen Krankenhausapotheken angeboten, man sollte bei Interesse auf jeden Fall danach fragen.

 

Generell gilt, dass man sich bereits vor der Bewerbung um eine PJ-Stelle Gedanken machen sollte, was man sich erhofft. Wichtig sind folgende Überlegungen: Was will ich eigentlich lernen? Wie viele Mitarbeiter sind in der Apotheke beschäftigt? Wer ist für meine Ausbildung  verantwortlich? Möchte ich lieber in die Stadt mit viel Laufkundschaft oder eher aufs Land mit mehr Stammkundschaft? Stehe ich von früh bis spät im Handverkauf oder bietet sich auch Gelegenheit zur Literaturrecherche? Sind eigene kleine Projekte möglich? Können regelmäßig Arbeitsbögen für die praktische Ausbildung der Pharmaziepraktikanten bearbeitet werden? Setzt die Apotheke besondere Schwerpunkte, die auch mich interessieren, wie Ernährungsberatung, Homöopathie und Naturheilverfahren, Alten- und Pflegeheimversorgung oder die Herstellung von Zytostatika? Veranstaltet sie Aktionswochen? Wie ist sie mit Fachliteratur, Datenbanken, Internetzugang ausgestattet und wird recherchiert?

 

Auch im Hinblick auf das Dritte Staatsexamen ist wichtig, dass man in allen Bereichen, die in der Apotheke vorhanden sind, ausgebildet wird. Gegebenenfalls sollte man darauf bestehen, da in der Prüfung vorausgesetzt wird, dass man alles kennengelernt hat, was in der jeweiligen Ausbildungsapotheke gemacht wird.

 

Da nur wenige der anwesenden Studenten bereits eine PJ-Stelle hatten, waren auch die Tipps für die Bewerbung  für die meisten sehr interessant. Bei einer öffentlichen Apotheke sollte der erste Kontakt mündlich erfolgen, telefonisch oder indem man einfach mal vorbeischaut. Krankenhausapotheken haben meist eine Homepage, auf der man sich vorab informieren kann. Oft werden die Stellen schon ein Jahr vorher vergeben, sodass man rechtzeitig aktiv werden muss. Meist reicht auch in der Krankenhausapotheke zunächst eine telefonische Anfrage, der dann in der Regel eine schriftliche Bewerbung folgen sollte.

 

Auch bei wissenschaftlichen Instituten wie dem WIPIG - Wissenschaftliches Institut für Prävention im Gesundheitswesen kann man einen Teil des PJ absolvieren. PJ-Stellen der Industrie werden meist in Fachzeitschriften wie der PZ sowie auf der Homepage der Firma ausgeschrieben (siehe dazu Anzeigen). Vertreter der Bundeswehrapotheke konnten nach Schlagers Vortrag persönlich von den Studenten befragt werden.

 

Über das PJ sollte auf jeden Fall ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, einen Mustervertrag findet man zum Beispiel auf der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer. Bei der Bezahlung kann zwar vom Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter abgewichen werden, wenn nicht beide Seiten an den Vertrag gebunden sind. Allerdings ist eine völlige Unterbezahlung nicht rechtens.

 

Schlager erklärte in seinem Vortrag auch die Sozialversicherungspflicht, die spätestens ab Beginn des PJ besteht. Da man als Apotheker Pflichtmitglied im Versorgungswerk wird, ist es empfehlenswert, bereits als Praktikant die Möglichkeit zu nutzen, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und in die Apothekerversorgung des Bundeslandes, in dem man arbeitet, einzutreten. Spätestens mit Beginn des PJ wird man außerdem selbst krankenversicherungspflichtig.

 

Bei einem Praktikum im Ausland ist es besonders wichtig, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Vorsichtshalber sollte man beim Landesprüfungsamt nachfragen, ob die Stelle für das Dritte Staatsexamen anerkannt wird. Über die Bayerische Apothekerstiftung kann man einen Reisekostenzuschuss erhalten, der jedoch auch rechtzeitig vor dem Aufenthalt im Ausland beantragt werden muss. Hat man bereits im Studium BAföG erhalten, so besteht auch für ein Auslandspraktikum die Möglichkeit, weiterhin BAföG zu erhalten.

 

Am Ende des Vortrags ging Schlager kurz auf das Dritte Staatsexamen ein. Dieses muss normalerweise in dem Bundesland, in welchem man studiert hat, abgelegt werden. Eine Ausnahmeregelung sollte rechtzeitig mit den beiden Landesprüfungsämtern der Bundesländer, zwischen denen man wechseln möchte, geklärt werden. Der Prüfungsort ist abhängig von der ladungsfähigen Anschrift, welche man bei der Anmeldung zum  Dritten Staatsexamen angibt. Danach sollte man auch den Ort für den theoretischen Unterricht auswählen. Ein Anmeldeformular für den Unterricht erhält man postalisch mit dem Zeugnis des Zweiten Staatsexamens.

 

Da man als Apotheker erst arbeiten darf, wenn man seine Approbationsurkunde in Händen hält, kann es sinnvoll sein, die erforderlichen Unterlagen bereits zur Prüfung mitzubringen, um die Ausstellung der Approbationsurkunde zu beschleunigen. Die Vortragsfolien können unter www.blak.de (Kammer/Begleitender Unterricht/Vortrag Tipps für das praktische Jahr) im PDF-Format heruntergeladen werden.

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