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Europäische Union

Gesundheitsrichtlinie im Juli

10.06.2008  16:40 Uhr

Europäische Union

<typohead type="3">Gesundheitsrichtlinie im Juli

Von Martina Janning, Berlin

 

Deutsche gehen in Polen zum Zahnarzt, Briten kaufen in Deutschland Medikamente oder lassen sich in Frankreich künstliche Hüftgelenke einsetzen – die grenzüberschreitende Patientenversorgung ist längst Realität. Eine Richtlinie soll sie auch gesetzlich regeln.

 

Rund 4 Prozent der EU-Bürger fahren derzeit ins europäische Ausland, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen. Diese geringe Quote erklärt sich nach Auffassung von Dr. Bernard Merkel vor allem dadurch, dass nicht eindeutig geregelt ist, wer so eine Behandlung bezahlt und was passiert, wenn es zu Komplikationen kommt. Klarheit in diesen Dingen soll eine europäische Gesundheitsrichtlinie bringen. Den ersten Entwurf dazu werde die EU-Kommission Anfang Juli 2008 vorlegen, kündigte Merkel auf dem Hauptstadtkongress vergangene Woche in Berlin an. Er ist Leiter der Abteilung Gesundheitsstrategie der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission.

 

Dann sind zehn Jahre vergangen, seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum ersten Mal entschied, dass Patienten Gesundheitsleistungen in einem anderen europäischen Mitgliedsland einkaufen und die Erstattung im eigenen Land einfordern können. Der Prozess der Abstimmung dauere so lange, weil es in Europa 27 verschiedene Gesundheitssysteme gebe, erklärte Merkel. Ein grober Unterschied ist, dass die einen auf Steuern basieren und die anderen auf Versicherungen. Daneben gibt es viele Ungleichheiten, die bei einer gesamteuropäischen Regelung zu bedenken sind. Zahnersatz zum Beispiel muss in manchen Mitgliedsstaaten privat finanziert werden, in anderen nicht. In Zypern etwa bekommen Patienten nur die Hälfte ihrer Gesundheitskosten von ihren Krankenversicherungen bezahlt. In anderen Ländern ist es deutlich mehr. Das englische Gesundheitssystem erstattet bestimmte Arzneimittel nicht, kaufen Briten diese jedoch in einem europäischen Nachbarland, muss es dafür aufkommen. Und sogar, was ein Krankenhaus ist, definieren die EU-Staaten unterschiedlich.

 

Merkel betonte, dass die EU nicht die Kontrolle über die Gesundheitssysteme übernehmen wolle – sie sollen weiterhin Ländersache bleiben. Es gehe aber darum, Verbindungen zwischen den Systemen zu schaffen und »die Schnittstellen für Patienten zu erleichtern«. »Jeder möchte dort behandelt werden, wo er lebt«, sagte Merkel. Doch manchmal müssten Patienten woanders hingehen, weil es Leistungen im eigenen Land nicht gibt oder Wartelisten existieren. Die Gesundheitsrichtlinie der EU soll dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.

 

Denn zurzeit sei die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der europäischen Union nicht zufriedenstellend gelöst, urteilte die slowenische Gesundheitsministerin Metka Logar, deren Land gerade den EU-Vorsitz innehat. Die EU müsse einen freien Personen- und Warenverkehr ermöglichen, ohne die Budgets der Mitgliedsländer zu sehr zu belasten, sagte sie. Dabei seien die Entscheidungen des EuGH zu respektieren und umzusetzen sowie die Rechte der Patienten und deren Wahlfreiheit bei Gesundheitsleistungen zu beachten.

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