Probleme erkennen und lösen |
12.06.2007 14:53 Uhr |
<typohead type="3">Probleme erkennen und lösen
Arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sind vielfältig und häufig, aber nicht unumgänglich. Unterstützt durch Software, leisten Apothekenteams einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit, indem sie ABP aufspüren und Alternativen aufzeigen.
ABP wie Verwechslungen, falsche Dosierung oder Stärke, ungeeignete Darreichungsform und vieles mehr sind laut Dr. Nina Griese vom Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) vermeidbar. Im Seminar zur Erkennung und Lösung von ABP erläuterte sie Arzneimittelprobleme, nannte Zahlen und Beispiele und stellte Lösungsansätze vor.
Die wichtigsten Informationen erhält der Apotheker im Patientengespräch, so Griese. Genau hier unterscheidet sich die öffentliche Apotheke vom Versandhandel, denn getreu dem Motto »Fragen ist Gold« können ABP oft nur auf diesem Weg erkannt werden. Eine Patientenkartei und Software wie das Interaktionsmodul der ABDA-Datenbank unterstützen das Apothekenteam, ersetzen jedoch nicht das eigene Wissen. Wichtig sind Mitarbeiterschulungen, um gemeinsam festzulegen, welche Interaktionsmeldungen angezeigt werden sollen, wann und wie eingegriffen werden muss.
Es gilt, die Relevanz der Interaktion einzuschätzen und den Patienten nicht unnötig zu verunsichern. Als Beispiel nannte Griese die Wechselwirkung zwischen Antibiotika und Kontrazeptiva. Diese wird als geringfügig eingestuft, da es keine klinischen Studien gibt, die eine Beeinflussung der Estrogenspiegel durch Antibiotika belegen. Doch es liegen Einzelfallberichte über ungewollte Schwangerschaften vor. Daher empfiehlt die UK Family Planning Association, Frauen auf zusätzliche nicht-hormonale kontrazeptive Maßnahmen während der Antibiotikatherapie und in den sieben folgenden Tagen hinzuweisen, zumindest wenn gleichzeitig Durchfall auftritt.
Nicht immer muss das Apothekenteam intervenieren, wenn eine schwerwiegende Interaktion angezeigt wird. Der verschreibende Arzt könnte ein Risiko bewusst in Kauf nehmen, wenn der Nutzen der Therapie überwiegt oder bereits zusätzliche Maßnahmen mit dem Patienten abgesprochen sind. Griese empfahl, für Zweifelsfälle eine generelle Vorgehensweise mit den Ärzten der Umgebung abzusprechen und einen Alternativvorschlag bereitzuhalten.
Rege Diskussionen löste das Thema Tablettenteilung aus. Dass Hersteller nicht verpflichtet sind, Informationen zur Teilbarkeit anzugeben, und es sogar Schmuck- oder Produktionskerben bei nicht-teilbaren Tabletten gibt, erschwert die Beurteilung.
Tipp der Referentin: Valide Informationen gibt es in der umfangreichen Datenbank www.pharmatrix.de (DocCheck-Passwort erforderlich).