Pharmazeutische Zeitung online
Kassen zu Apothekenhonorar

1 Milliarde Euro sparen

06.06.2018  09:17 Uhr

Von Anna Pannen / Apotheker sollen weniger verdienen, das Fremd- und Mehrbesitzverbot fallen und der Versandhandel mit Rx-Medikamenten erlaubt bleiben. Das haben die Krankenkassen in einem Positionspapier gefordert.

Weniger Honorar, dafür mehr Wettbewerb und Geschäfte mit Online-Apotheken: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat am Montag in einem Positionspapier Forderungen erhoben, die dem Albtraum eines Apothekers entsprungen sein könnten. Über sie sollte der GKV-Verwaltungsrat am Mittwoch abstimmen, das Ergebnis stand zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch aus. Provokationen solcher Art sind nicht neu, zuletzt kamen sie im Juli 2017 von AOK-Chef Martin Litsch.

Hintergrund der aktuellen Forderungen ist ein vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenes Gutachten zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken von 2017. Dessen Autoren kritisieren, dass einige Apotheker weit mehr verdienten als andere. Das Honorar des Berufsstands müsse generell sinken. Die ABDA lehnt die Analyse ab und hält die darin aufgestellten Thesen für falsch. Der Kassenverband stützt sich für seine Forderungen nun auf ebenjene Zahlen aus dem Gutachten. Es gebe zu viele Apotheken, vor allem in den Städten, moniert er. Auch seien die derzeitigen Apothekenstrukturen althergebracht und unflexibel. Bis zu 1 Milliarde Euro könnten die Kassen sparen, wenn die Apotheker tatsächlich nach ihrer Leistung bezahlt würden, heißt es in dem Papier.

 

Um das zu erreichen, schlagen die Kassen vor, die Arbeit von ­Apothekern anders zu vergüten. Der Festzuschlag von 8,35 Euro auf Fertigarzneimittel müsse sinken, der prozentuale Zuschlag von 3 Prozent dürfe dafür steigen, müsse aber gedeckelt werden. Für Zytostatika möchten die Kassen wieder Exklusivverträge mit einzelnen Apotheken schließen dürfen. Seit dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes Anfang 2017 ist das verboten.

 

Die Kassen wollen auch das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufheben und Pick-up-Stellen erlauben. Filialen sollen nicht mehr dieselben Anforderungen wie Hauptapotheken erfüllen müssen, sondern Geld sparen mit kürzeren Öffnungszeiten und Apothekenbussen, die feste Touren in kleine Ortschaften fahren. Außerdem sollen Apotheker pharmazeutische Online-Sprechstunden und -Beratungen anbieten. Auch müssten nicht zwingend alle Apotheken Rezepturen herstellen können. Es genüge, wenn ähnlich wie bei Zytostatika nur einige diese Leistung anbieten und andere Offizinen beliefern.

 

Boni weiter erlaubt

 

Den Rx-Versandhandel wollen die Kassen keinesfalls abschaffen, sondern Direktverträge mit Versandhändlern schließen. Darin sollen Höchstpreise für bestimmte Medikamente festgeschrieben und Boni in bestimmten Grenzen weiterhin erlaubt sein. Die Offizin-Apotheken würden dadurch nicht gefährdet, heißt es im Positionspapier.

 

Die ABDA wollte sich vor der offiziellen Abstimmung des Papiers nicht ausführlich zu den Vorschlägen äußern. »Vorher machen Spekulationen keinen Sinn«, sagte ein ABDA-Sprecher am Montag. »Nur so viel: Unsinnige Ideen werden auch dann nicht vernünftig, wenn man sie ständig wiederholt«. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa