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Pflegereform

Kabinett bringt Gesetz auf den Weg

Datum 04.06.2014  09:42 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Die Pflegereform von Union und SPD ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum sogenannten 1. Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Millionen Bedürftige sollen ab 2015 von besseren Leistungen profitieren.

Rund 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung soll mittelfristig dann auch die Einteilung der Pflegestufen neu geregelt werden. Die angestrebte Pflegereform ist in zwei Stufen geplant. Zunächst sollen nun ab 1. Januar 2015 die Pflegeleistungen für Angehörige, Betroffene und Pflegekräfte verbessert werden. Im zweiten Schritt sollen mehr Betroffene von Pflegeleistungen profitieren können. Dazu soll dann mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Dieser sieht fünf Pflegegrade, statt bisher nur drei Stufen vor.

 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stellte ab 2015 im Pflegebereich Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro in Aussicht. Um die Verbesserungen zu erreichen, soll der Beitragspflegesatz ab kommendem Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Insgesamt stünden dann fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung. Eine Milliarde davon soll jährlich in einen Pflegefonds fließen, der dann ab 2035 für den gestiegenen Bedarf zur Verfügung stehen soll.

 

Die SPD scheint den im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflegefonds nur zähneknirschend zu billigen. »Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Verwendung von Beitragsgeldern für dessen Aufbau wäre für die Sozialdemokraten ein sehr schmerzlicher Kompromiss, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis. Laut Gröhe wird über diesen Punkt aber nicht mehr diskutiert. »Das wurde in der Koalition so verhandelt und so bleibt es auch«, sagte er bei einem Pressetermin in Berlin.

 

Die Kassen begrüßen die Reform als richtig und längst überfällig, mahnten aber weitere Schritte an. Der Pflege-Beruf müsse attraktiver werden, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer. »Wir plädieren für eine Ausbildungsreform. Nach einer Grundausbildung sollte eine Spezialisierung in Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege folgen.« Zudem müsse der Wechsel zwischen den Berufen der Pflege einfacher werden.

 

Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das zweite Gesetz soll auf jeden Fall noch im Laufe dieser Koalitionsperiode auf den Weg kommen, so Gröhe. Nach Angaben des Gesundheitsministers bringt die Pflegeversicherung durch die Reform dann insgesamt 20 Prozent mehr Leistung. /

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