Technik regelmäßig kontrollieren |
04.06.2013 17:35 Uhr |
Korrektes Inhalieren ist der Dreh- und Angelpunkt für eine wirksame Asthmatherapie. Das betonte Dr. Eric Martin in Meran. Apotheker können die Patienten bei der Handhabung ihrer Arzneimittel beraten und unterstützen. Wann sie aktiv werden sollen, erklärte der Offizinapotheker aus Marktheidenfeld an vielen Beispielen.
In der Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma von 2009 sind Apotheker als Arzneimittelfachleute explizit benannt. Demnach sollen sie mit dem Arzt zusammenwirken, um eine optimale Versorgung des Patienten sicherzustellen (www.asthma.versorgungsleitlinien.de). Als wichtigste Aufgaben beschrieb Martin die Überwachung der Handhabungskompetenz (Monitoring) bei Gebrauch der Inhalationsgeräte, Unterstützung beim Einsatz des Peak- Flow-Meters und das Medikationsmanagement.
Technische Fehler, die der Patient bei der Anwendung von Inhalern macht, sieht man nur, wenn man ihn die Inhalation vorführen lässt.
Foto: dpa
»Niemals sollten Apotheker versuchen, anhand der Verordnung die Diagnose zu erraten«, sagte Martin. Mit Augenmaß sollten sie die Leitlinienziele empfehlen, denn »individuelle Therapieziele gehen vor«. So werde beispielsweise die Peak-Flow-Messung Asthma-Patienten regelmäßig empfohlen, doch die meisten nutzen das Gerät nicht, weil sie den Sinn der Messung nicht verstehen. Kontinuierlich messen müssten nur Patienten mit sehr schlechter Asthmawahrnehmung, informierte Martin. »Propagieren Sie die Ad-hoc-Messung in Situationen mit sofort ersichtlichem Nutzen.«
Peak-Flow-Messung nach Bedarf
Das gelte zum Beispiel bei akuten Infekten, bei Dosisanpassungen oder – am wichtigsten – vor beziehungsweise fünf bis zehn Minuten nach der Anwendung von rasch wirksamen Bronchodilatatoren beim Asthmaanfall. Anhand der Messwerte beziehungsweise des Vergleichs zum persönlichen Bestwert könne der geschulte Patient sofort erkennen, wie sich seine Atemfunktion verändert hat und wie er die Therapie anpassen muss.
Immer sei es Aufgabe des Apothekers, Arzneimittel-bezogene Probleme zu erkennen und zu lösen. Ebenso sollte er Inhalte der Erstschulung, die meist beim Arzt stattfindet, auffrischen und vertiefen. Nach spätestens vier Wochen sei ein erstes Monitoring angebracht. »Halten Sie dabei erst mal den Mund«, riet Martin. Die aktive Rolle liege beim Patienten, der die Handhabung seines Geräts nicht erklären, sondern vormachen soll.
Aus Gründen der Zeitersparnis sollte der Apotheker dann nur relevante Auffälligkeiten und Fehler ansprechen und korrigieren sowie deren Relevanz erklären. So solle man zum Beispiel fehlendes Schütteln des Geräts oder mangelnde Koordination beim Gebrauch eines Dosieraerosols korrigieren. Viele Patienten wüssten nicht, dass sie nach dem Ausatmen aus Dosieraerosolen langsam und tief, aus Pulverinhalatoren jedoch möglichst kräftig inhalieren sollen. »Das muss man hören«, machte Martin die Inhalationstechnik bei Pulverinhalatoren anschaulich. Häufige Fehler sind, dass Pulverreservoir-Systeme nicht senkrecht gehalten werden oder der Patient in das Gerät hineinpustet. Daher solle der Patient nach Inhalation und Atempause von fünf bis zehn Sekunden immer rasch über die Nase ausatmen.
Bei Mundsoor hellhörig werden
Der Referent empfahl, Patienten das Monitoring so oft wie möglich anzubieten, um Wirksamkeit und Sicherheit der Therapie zu erhöhen. Typisches Beispiel: Wenn ein Patient, der Corticosteroide inhaliert, in der Apotheke über Mundsoor, Husten und Heiserkeit klagt, sollte die Inhalationstechnik geprüft werden. Wer das Präparat vor dem Essen anwendet, danach gurgelt, etwas isst und trinkt und die Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta pflegt, könne solche Nebenwirkungen meist vermeiden. Das Risiko systemischer Nebenwirkungen sei insgesamt gering, aber der Apotheker solle es dennoch ansprechen, da die meisten Patienten davor Angst haben, so Martin.
Den Zeitaufwand bezeichnete er in der Diskussion als gering: eine Minute für das Monitoring und fünf Minuten für die Beratung. »Das Aufwendigste ist, den Patienten vom Nutzen des Monitorings zu überzeugen.« Bei Auffälligkeiten in der Verordnung müsse der Apotheker immer mit dem Arzt sprechen und einen möglichen Lösungsweg vorschlagen.