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31.05.2017  09:31 Uhr

Impfberatung: Kitas sollen Verweigerer melden

 

dpa / Die Bundesregierung will konsequenter gegen Eltern vorgehen, die sich einer Impfberatung verweigern. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes hervor, das am 1. Juni im Bundestag beschlossen werden soll. Demnach müssen Kitas jene Eltern, die bei der Anmeldung keinen Nachweis der Beratung vorlegen können, künftig beim Gesundheitsamt melden. »Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden«, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Der Nachweis einer Impfberatung bei der Kita ist seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Mitte 2015 Pflicht. Wer sich hartnäckig weigert, dem droht schon jetzt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro. Die Kitas konnten bislang aber selbst entscheiden, ob sie Eltern beim Gesundheitsamt melden, die keine Impfberatung belegen können.

 

Notdienstpauschale 2016 leicht gestiegen

 

PZ / Knapp vier Euro mehr als im Vorjahr haben Apotheken 2016 im Durchschnitt pro Notdienst bekommen. Das teilte der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerbands (DAV) am Dienstag mit. Dem aktuellen Geschäftsbericht zufolge wurden im Jahr 2016 durchschnittliche Notdienstpauschalen in Höhe von 275,02 Euro ausgezahlt, im Vorjahr lag der Wert im Mittel bei 271,36 Euro. Für Januar bis Dezember 2016 stiegen die Ausschüttungen zur Unterstützung notdienstleistender Apotheken leicht, wie der NNF ausführte. Mehr als 114,3 Millionen Euro zahlte der DAV den Apotheken aus – das ist etwa 1 Million Euro mehr als 2015 (113,1 Millionen Euro). /

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