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Fachgesellschaften beklagen Mängel bei der Nutzenbewertung

27.05.2013  19:03 Uhr

Von Stephanie Schersch / Fünf wissenschaftliche Fachgesellschaften haben das Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln kritisiert. Man betrachte die Entwicklungen, die bei der Nutzenbewertung erkennbar würden »mit großer Sorge«, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, der Deutschen Krebsgesellschaft sowie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten.

Bei der Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seien in der Vergangenheit häufiger »Streitigkeiten bis hin zu Fehleinschätzungen« entstanden. Damit das nicht mehr vorkommt, wollen die Fachgesellschaften künftig stärker als bislang in den Bewertungsprozess einbezogen werden, so etwa bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie. »Nur die wissenschaftlichen Fachgesellschaften können, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, den aktuellen Stand des medizinischen Wissens vertreten und die spezifischen Aspekte, die bei der Behandlung von Krankheiten berücksichtigt werden müssen, einbringen«, heißt es. Darüber hinaus könne auch der Zusatznutzen »ohne direkte aktive Einbindung der Fachgesellschaften nicht zielführend« definiert werden.

 

Mehr Transparenz

 

Bei der Einbindung externer Gutachter in den Bewertungsprozess fordern die Fachgesellschaften mehr Transparenz. So lege das IQWiG nicht dar, »inwieweit gutachterliche Stellungnahmen Eingang in die Prozesse und ihre Ergebnisse finden«. Spreche das IQWiG Empfehlungen aus, die den Leitlinien der Fachgesellschaften widersprechen, müsse das Institut dies zudem gut begründen. Aus Sicht der Wissenschaftler würde eine stärkere Einbindung der Fachgesellschaften insgesamt zu mehr Akzeptanz der Nutzenbewertung beim Gesetzgeber, den Leistungserbringern und in der Bevölkerung führen.

 

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, wies die Kritik als unbegründet zurück. Die Fachgesellschaften seien bereits sehr intensiv in das Verfahren der Nutzenbewertung eingebunden, sagte er. »Sie entscheiden allerdings – aus gutem Grund – nicht über das abschließende Wertungsergebnis, was vor dem Hintergrund einer unabhängigen und evidenzbasierten Bewertung auch nicht sachgerecht wäre.« Bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie würden zudem Leitlinien berücksichtigt, die Evidenz dazu werde vollständig veröffentlicht und im Rahmen einer Anhörung umfassend diskutiert, so Hecken. /

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