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Bundestag regelt Organspende neu

29.05.2012  18:10 Uhr

Von Anna Hohle / Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Neuregelungen zur Organspende mit großer Mehrheit beschlossen. Bereits im März hatten sich alle Fraktionen auf einen entsprechenden Gruppenantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes geeinigt.

Nun gilt die sogenannte »Entscheidungslösung«: Jeder Bürger über 16 Jahren wird künftig regelmäßig per Post gefragt, ob er im Falle seines Todes zur Organspende bereit ist. Mit dieser Regelung sollen mehr Menschen für die Organspende gewonnen werden. Für die Information der Bürger und den Versand des Spendenausweises sind die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen zuständig.

 

Auch Lebendspender werden mit der Neuregelung besser abgesichert. In Zukunft werden ihre Behandlungskosten von der Krankenkasse des Empfängers getragen: darunter auch Fahrtkosten und Krankengeld. Ein Arbeitsausfall aufgrund der Spende gilt nun als unverschuldet, entsprechend haben Lebendspender gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

 

Die Abstimmung wurde ohne Fraktionszwang vollzogen. Gegenstimmen gab es von Vertretern der Linken und der Grünen. Sie befürchten mangelhaften Datenschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die Bürger sollen ihre Organspendebereitschaft auf Wunsch auf der Karte dokumentieren können, sobald dies technisch möglich ist.  / 

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