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Stationsapotheker

Niedersachsen legt Gesetzentwurf vor

23.05.2018  10:18 Uhr

Von Stephanie Schersch / Nach langem Hin und Her sollen Stationsapotheker nun bald zur Pflicht in niedersächsischen Krankenhäusern werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett in Hannover vergangene Woche präsentiert. Nun wird der Landtag über das Thema beraten.

Im Kern soll die Novelle die Sicherheit der Patienten stärken. Hintergrund sind Vorfälle an Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg, bei denen ein Pfleger insgesamt 97 Patienten über die Verabreichung verschiedener Medikamente umgebracht haben soll. Eine solche Mordserie dürfe es nie wieder geben, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). »Kriminelles Handeln muss so früh wie möglich gestoppt und geahndet werden.« Patienten sollten sich in den Kliniken des Landes sicher fühlen.

 

Drei Jahre Übergangsfrist

 

In Zukunft sollen Stationsapotheker Klinikärzte in Arzneimittelfragen umfassend beraten. Eine Übergangsfrist von drei Jahren soll den Krankenhäusern dabei genug Zeit einräumen, um Apotheker »in ausreichender Zahl« einzustellen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Wie intensiv der Apotheker berät, soll demnach die Klink vor dem Hintergrund der Abteilungen im Haus selbst festlegen. Das gelte ganz besonders mit Blick auf solche Fachrichtungen, »in denen mehrfach Therapieanpassungen, multiple Infusionstherapien, Polymedikation oder der Einsatz von neuartigen Therapien stattfinden«.

 

Über ihre Tätigkeit sollen die Stationsapotheker »zu einer sicheren, zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie und damit zu einer effizienteren Betriebsführung« beitragen. Dabei sollen Medikationsmanagement und -analyse zu ihren Kernaufgaben zählen. So müssen Medikationspläne bei der Aufnahme neuer Patienten geprüft und unter Umständen an die Arzneimittelliste des Krankenhauses angepasst werden. Zudem sollen die Apotheker den Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie den Verbrauch der Präparate auf den Stationen im Blick behalten.

 

Darüber hinaus müssen alle Krankenhäuser eine Arzneimittelkommission bilden, die mindestens zweimal im Jahr tagt. Mitglieder sind insbesondere der Leiter der Krankenhausapotheke sowie die leitenden Ärzte und Pflegekräfte der einzelnen Abteilungen. Gemeinsam sollen sie eine Liste mit den für den laufenden Verbrauch im Krankenhaus bestimmten Präparten erstellen und dabei neben medizinischen und pharmazeutischen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Außerdem soll auch die Kommission dem Personal in Arzneimittelfragen zur Seite stehen.

 

Ein Meldesystem soll zudem eine neue Fehlerkultur in Krankenhäusern etablieren. Bei Verdacht auf Fehlverhalten oder Straftaten können sich Mitarbeiter demnach anonym an eine Stelle innerhalb des Klinikbetriebs wenden. Zudem sollen die Angestellten mehr Unterstützung im Umgang mit berufsbedingten Belastungen erhalten. Geplant sind auch Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken an allen Kliniken, die für mehr Transparenz sorgen sollen. Eine Häufung ähnlicher Todesfälle würde so schneller auffallen.

 

Eine Neuauflage

 

Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte ein neues Krankenhausgesetz geplant, sie wollte darin auch die verpflichtende Anstellung von Stationsapothekern verankern. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in Niedersachsen im Oktober konnte die Novelle aber nicht mehr abgeschlossen werden. Jetzt setzt die Große Koalition das Vorhaben fort.

 

Die niedersächsische Apothekerkammer begrüßt die Neuauflage der Novelle. Die Zeit sei reif für die flächedeckende Einführung von Stationsapothekern, hieß es dort auf Nachfrage. Unklar ist noch, wer die zusätzlichen Stellen finanzieren soll. Die niedersächsichen Kliniken fürchten steigende Kosten und sehen die geplante Regelung daher kritisch. Zudem hatten sie zuletzt in Zweifel gezogen, dass genügend Apotheker mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen werden. Die Apothekerkammer zeigte sich in dieser Hinsicht optimistisch. Demnach ist das Interesse an der erforderlichen Weiterbildung sehr groß. /

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