Pharmazeutische Zeitung online
Erstattungsbeträge

Vertraulich, aber nicht geheim

22.05.2012  18:13 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Streit über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen für neue Medikamente ist möglicherweise ein Kompromiss in Sicht. Der verhandelte Preis soll demnach nicht in der Lauer-Taxe erscheinen, wie der GKV-Spitzenverband in einem Argumentationspapier zur AMG-Novelle vorschlägt.

In der Apotheken-Software würde dann nur der vom Hersteller festgesetzte Listenpreis genannt. Bei der Bestimmung von Festbeträgen und bei anderen Steuerungsinstrumenten sollen die Krankenkassen aber den reduzierten Erstattungsbetrag zugrunde legen dürfen, schreibt der Kassenverband in dem Papier, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Somit würden lediglich Pharmahersteller und Kassen die Höhe des tatsächlich gezahlten Preises kennen, die Öffentlichkeit jedoch nicht.

Mit dem Vorschlag kommt der Kassenver­band den Herstellern einen großen Schritt entgegen. Seit Wochen tobt ein Streit über die Vertraulichkeit der Preis­ver­handlungen zwischen Krankenkassen und Pharma­her­stellern. Die Industrie will die Erstat­tungs­beträge geheim halten. Sie fürchtet, dass die Arzneimittelpreise sonst auch in anderen Ländern sinken, die sich am deutschen Preisniveau orientieren. Die Kassen sehen hingegen die Einsparziele der Arzneimittelreform in Gefahr, wenn sie die verhandelten Preise nicht als Grund­lage für ihre Steuerungsinstrumente heranziehen dürfen.

 

Aus für Import-Regelung

 

Der GKV-Spitzenverband weist allerdings darauf hin, dass die Import- Regelung als Steuerungsinstrument verlorengeht, wenn die Erstattungsbeträge aus der Lauer-Taxe herausgenommen werden. Aktuell müssen Apotheker 5 Prozent ihres Umsatzes mit Importarzneimitteln erzielen. Der Preis für das importierte Medikament muss dabei mindestens 15 Prozent oder 15 Euro unter dem des Bezugsarzneimittels in Deutschland liegen. Eine solche Preisbeurteilung kann der Apotheker aber nicht vornehmen, wenn er die tatsächlichen Erstattungsbeträge nicht kennt.

 

In seinem Argumentationspapier fordert der Kassenverband darüber hi­naus, in Sachen Apothekenabschlag »gesetzgeberisch für klare Rechtsverhältnisse zu sorgen«. Bis Ende 2012 müssen die Apotheker den Kassen einen erhöhten Rabatt von 2,05 Euro gewähren. Ab kommendem Jahr sollen Krankenkassen und Apotheker dann eigentlich wieder über die Höhe des Rabatts verhandeln. Der GKV-Spitzenverband will den Abschlag jedoch gesetzlich wieder auf 2,30 Euro festschreiben. Auf dieser Höhe war er bereits bis 2008 im Rahmen des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes fixiert. / 

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