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Versandapotheken

Werben mit dem Gütesiegel

22.05.2007  16:42 Uhr

Versandapotheken

<typohead type="3">Werben mit dem Gütesiegel

Von Patrick Hollstein

 

Um sich gegenüber Politik und Verbrauchern von unseriösen Anbietern abzugrenzen, werben die im Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) zusammengeschlossenen Online-Händler künftig mit einem Gütesiegel. Das Signet soll verschiedene Qualitätskriterien garantieren, die in den öffentlichen Apotheken längst eine Selbstverständlichkeit sind.

 

Nachdem das Thema Arzneimittelfälschungen erneut in die Schlagzeilen geraten ist und Politik und Verbraucher auch in Zukunft beschäftigen wird, haben die deutschen Internetapotheken Handlungsbedarf ausgemacht. Das Qualitätsbanner »Sichere Versandapotheke« soll künftig auf allen Apothekenportalen prangen, die gegenüber dem BVDVA eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. In dieser verbürgt sich der Online-Händler dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen wie Bindung an eine Präsenzapotheke, Bereithaltung eines Vollsortiments, Beratung durch pharmazeutisches Personal, umgehende Belieferung et cetera eingehalten werden. Der Anforderungskatalog enthält außerdem verschiedene Leistungen, die offensichtlich von Gesundheitsministerium und Verbraucherschützern eingefordert wurden. So gehören deutschsprachiges Personal, permanente Verfügbarkeit innerhalb bestimmter Geschäftszeiten sowie ein Beschwerdemanagement mit Berichtspflicht an den BVDVA für die Siegelapotheken künftig dazu.

 

Über ein Qualitätsmanagementsystem muss die Versandapotheke garantieren und dokumentieren, dass die Auflagen der Selbstverpflichtungserklärung eingehalten werden. Geschieht dies nicht, behält sich der BVDVA das Recht vor, dem jeweiligen Anbieter das Gütesiegel zu entziehen. Der Verband will so darüber wachen, dass keiner der zertifizierten Anbieter aus der Reihe tanzt. Allerdings räumt der Verbandsvorsitzende, Johannes Mönter, ein, dass eine echte Ahndung von Verstößen mangels hoheitlicher Kompetenz kaum möglich sein wird. Anders als beispielsweise in Großbritannien, wo die Royal Pharmaceutical Society gerade ein eigenes Qualitätssiegel für Internetapotheken entwickelt, sind bei der Plakette der deutschen Versandhändler die Apothekerkammern nicht im Boot. Bereits vor zwei Jahren hatten deswegen die Verbraucherzentralen dem Vorgänger-Etikett eine Abfuhr erteilt.

 

Ohnehin hat das Qualitätssiegel in erster Linie symbolischen Wert für all jene Internetnutzer, die mit den Fallstricken des Online-Handels noch keine ausreichende Erfahrung gemacht haben und parallel zum Thrill der Online-Bestellung ein Mindestmaß an Orientierung suchen.

 

Den Internetapothekern geht es um Transparenz und das politische Signal, an der Erstellung eines seriösen Rahmens aktiv mitzuarbeiten. Entsprechend soll das Signet auch nicht an eine Verbandsmitgliedschaft gekoppelt sein: Auch Versandapotheken, die nicht zum BVDVA gehören oder die sogar in den Niederlanden oder in Großbritannien, zwei Ländern mit ähnlichen gesetzlichen Anforderungen an Arzneimittelversender, angesiedelt sind, können das Gütesiegel erwerben. Ein möglichst großer Nutzerkreis ist für das Konzept von zentraler Bedeutung: Das vor zwei Jahren eingeführte Vorgänger-Gütesiegel war auch deswegen eingeschlafen, weil die beiden Versandapotheken DocMorris und Europa-Apotheek, die zusammen die Hälfte des Marktes dominieren, aufgrund ihres Sitzes in den Niederlanden von vornherein von der Teilnahme ausgeschlossen waren. DocMorris soll nun in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag eingereicht haben.

 

1500 Euro müssen die Versandhändler berappen, um das Siegel für die Dauer von zwei Jahren tragen zu dürfen. Der BVDVA behält sich das Recht vor, die Versandapotheken zu inspizieren. Mit Dissonanzen dürfte kaum zu rechnen sein: Zum einen enthält die Selbstverpflichtungserklärung fast ausschließlich Regelungen, die in den Präsenzapotheken seit jeher zum Alltag gehören und von Kammern und Aufsichtsbehörden auf das Strengste überwacht werden. Zum anderen kennt man sich in der übersichtlichen Welt des juristisch korrekten Versandhandels. 16 Mitlgieder zählt der BVDVA derzeit; neue Zahlen über das Umsatzvolumen des seit 2004 zugelassenen Absatzkanals sollen im Sommer vorliegen. Den niedergelassenen Apothekern wollte Mönter die Horrorvorstellung einer versanddominierten Apothekenwelt nehmen: Erfahrungen aus anderen Wirtschaftsbereichen zeigten, dass der Versandhandel hierzulande einen maximalen Marktanteil von 10 Prozent einnehmen kann. Eine echte Gefahr für die Apotheken gehe dagegen von der durch Konzerne wie Celesio vorangetriebenen Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes aus.

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