Keine falschen Heilsversprechen mehr |
22.05.2006 15:09 Uhr |
<typohead type="3">Keine falschen Heilsversprechen mehr
von Christina Hohmann, Eschborn
Das EU-Parlament hat die Regelungen zur Lebensmittelwerbung verschärft. In Zukunft dürfen Produkte nur dann als gesundheitsfördernd beworben werden, wenn diese Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Außerdem ist ein hoher Salz-, Fett- oder Zuckergehalt auf der Verpackung anzugeben.
Irreführenden Werbeslogans wie »stärkt die Abwehrkräfte« oder »gesunde Vitamine naschen« soll die neue Verordnung einen Riegel vorschieben. Ihr zufolge sollen Lebensmittelhersteller gesundheitsbezogene Werbeaussagen (»health claims«) bei der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in Parma anmelden und dabei wissenschaftliche Nachweise vorlegen. Die Behörde prüft die Aussagen dann binnen acht Monaten. Auf diese Verordnung einigte sich das Europaparlament in Brüssel und beendete somit eine mehr als drei Jahre währende Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Lebensmittelwirtschaft.
Für so genannte risikobezogene Aussagen wie »senkt das Infarktrisiko« oder »beugt Osteoporose vor« sowie für Werbeaussagen, die speziell auf Kinder ausgerichtet sind, gelten noch strengere Bestimmungen: Die Produkte müssen ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen.
Auch mit dem Salz-, Zucker- und Fettgehalt von Lebensmitteln befasst sich die Neuregelung. Für diese Stoffe soll die EFSA Grenzwerte erarbeiten. Soll ein Produkt als »fettarm« vermarktet werden, muss der Gehalt an Salz und Zucker unter den Grenzwerten liegen. Dies soll verhindern, dass zum Beispiel Joghurt mit reduziertem Fettgehalt als Diätprodukt angepriesen wird, obwohl er viel Zucker enthält. Ein Produkt darf außerdem nur dann mit positiven Inhaltsstoffen wie Vitaminen oder Mineralien werben, wenn es mindestens zwei Grenzwerte einhält. Ein Grenzwert darf dagegen überschritten werden. Dies muss aber auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Neben der gesundheitsbezogenen Aussage wie »reich an Kalzium« muss daher vermerkt sein »enthält viel Salz«.
Die Regelungen gelten auch für Produkte, deren Namen selbst schon ein Gesundheitsversprechen darstellen, wie zum Beispiel »Slimfit« oder »Bleib-gesund-Milch«. Ihnen wird eine Übergangsfrist von 15 Jahren eingeräumt, in denen sie weiter vermarktet werden können.
Die Neuregelung soll außerdem die nationalen Vorschriften über den freiwilligen Zusatz von Vitaminen und Mineralien harmonisieren, die innerhalb der EU stark variieren. Sie enthält eine Liste von Vitaminformulierungen und Mineralstoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Diese müssen bioverfügbar sein, da es andernfalls eine Irreführung des Verbrauchers darstelle und im schlimmsten Fall zu Gesundheitsschäden kommen könne, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments. Da eine übermäßige Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen auch schädliche Wirkung haben kann, wird die Kommission in den kommenden zwei Jahren Vorschläge für einen Höchstgehalt der Stoffe erarbeiten.
Die Gesundheitsminister der EU müssen der Verordnung noch zustimmen. Sie ist innerhalb von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten von den EU-Mitgliedsländern umzusetzen. Bereits verwendete Werbeaussagen dürfen Unternehmen bis zu drei Jahre weiter verwenden.