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Tierversuch

Cannabis macht alte Mäuse wieder jung

17.05.2017  10:17 Uhr

Von Annette Mende / Der altersbedingte Abbau des Lern­vermögens und der Gedächtnisleistung lässt sich bei Mäusen zurückdrehen, indem man sie mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) behandelt.

THC scheint bei Mäusen ein regelrechter geistiger Jungbrunnen zu sein. Wissenschaftler der Universität Bonn und der Hebrew University in Jerusalem machten diese Beobachtung jetzt an Mäusen, denen sie im Alter von 2, 12 und 18 Monaten jeweils vier Wochen lang THC in niedrigen Dosen verabreichten. 

Die kognitiven Fähigkeiten der Tiere, die mit 12 beziehungsweise 18 Monaten normalerweise bereits deutlich abnehmen, waren daraufhin genauso gut wie die von zwei Monate alten Kon­trolltieren. Aufgrund dieser Ergebnisse, die die Autoren um Dr. Andras Bilkei-Gorzo und Önder Albayram im Fachjournal »Nature Medicine« veröffentlichten, plant die Gruppe nun klinische Studien, um zu testen, ob THC auch beim Menschen Alterungsprozesse des Gehirns umkehren kann (DOI: 10.1038/nm.4311).

 

»Mit steigendem Alter verringert sich die Menge der im Gehirn natürlich gebildeten Cannabinoide«, erklärt Seniorautor Professor Dr. Andreas Zimmer in einer Mitteilung der Universität Bonn den Hintergrund. »Wenn die Aktivität des Cannabinoidsystems abnimmt, dann finden wir ein rasches Altern des Gehirns.« THC scheint dem effektiv entgegenzuwirken, wie die Untersuchung des Gehirngewebes und der Genaktivität der behandelten Mäuse zeigte: Die molekulare Signatur entsprach nicht der von alten Tieren, sondern ähnelte der von jungen Tieren. Auch die Zahl der Verknüpfungen der Nervenzellen im Gehirn nahm wieder zu – eine wichtige Voraussetzung für das Lernen. »Es sah so aus, als hätte die THC-Behandlung die molekulare Uhr wieder zurückgesetzt«, fasst Zimmer zusammen.

 

THC hat eine berauschende Wirkung, die Dosierung wurde in der Studie jedoch so niedrig gewählt, dass es zu keiner Rauschwirkung kam. Prinzi­piell können Ärzte Cannabis- und THC-haltige Produkte in Deutschland seit dem 10. März 2017 Patienten zulasten der Krankenkasse verordnen, wenn andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sind und eine »nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht«. Die hier zunächst nur im Tierversuch gezeigte mög­liche antidementive Wirkung von THC wird einen solchen Einsatz aber vermutlich noch nicht rechtfertigen. /

 

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