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Arzneimittelgesetz in Kraft

Ab sofort mehr Geld für Rezepturen

17.05.2017  10:17 Uhr

Von Cornelia Dölger / Für Apotheker gibt es seit dem 13. Mai eine bessere Vergütung für Rezepturen sowie für den Doku­mentationsaufwand bei BtM- und T-Rezepten.

 

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Arznei­mittel-Ver­sorgungs­stärkungs­gesetzes (AM-VSG) werden Fertigarzneimittel und Standard-Rezepturarzneimittel beim Festzuschlag und beim Apothekenabschlag gleichgestellt. Demnach gibt es für Rezep­turen einen Fixzuschlag von 8,35 Euro. Für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es statt bisher 26 Cent 2,91 Euro geben. Das am 4. Mai von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschriebene Gesetz wurde am 12. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem Folgetag.

 

Bundestag und Bundesrat hatten das AM-VSG bereits im März beschlossen. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll die Novelle unter anderem dazu dienen, Lieferengpässe zu bekämpfen, die Versorgung von Krebspatienten zu verbessern und Arzneimittel mit Zusatznutzen schneller für gesetzlich Versicherte zur Verfügung zu stellen. Zudem sind bei der Zytostatika-Versorgung künftig Exklusivausschreibungen der Kassen mit Apotheken verboten. Stattdessen sollen die Kassen direkt mit den Herstellern verhandeln. Hervorgegangen ist das AM-VSG aus dem Pharmadialog zwischen Politik und Vertretern aus Pharmaindustrie sowie Forschung und Wissenschaft. /

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