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Honorierung

Becker sieht Politik in der Pflicht

13.05.2015  14:24 Uhr

Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat die Große Koalition bislang zu wenig für die Apotheker getan. Beim Wirtschaftsforum in Berlin drängte DAV-Chef Fritz Becker auf eine gerechte Vergütung und bessere Rahmenbedingungen für Apotheken.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD recht deutlich zur inhabergeführten Apotheke bekannt. »Diese für uns positive Aussage darf jedoch keine leere Worthülse bleiben«, sagte Becker. Nach Meinung der Apotheker bleiben die Taten der Bundesregierung bisher weit hinter den Erwartungen zurück. »Wer eine flächendeckende hochwertige Versorgung will, der hat auch die Pflicht, dafür angemessene wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen.«

 

Falsche Methode

 

Die Apotheker fordern seit Langem eine bessere Vergütung ihrer Leistungen. Becker sprach sich für eine regelmäßige Anpassung des Fixhonorars aus. Bei anderen Leistungserbringern sei die jährliche Überprüfung ihrer Vergütung bereits heute eine Selbstverständlichkeit, sagte er.

Die Pauschale, die Apotheker für jede abgegebene Rx-Packung bekommen, war zuletzt im Jahr 2013 um 25 Cent auf dann 8,35 Euro gestiegen. Aus Apothekersicht war das jedoch völlig unzureichend, sie hatten vor allem die Methode kritisiert, mit der das Bundeswirtschaftsministerium das Vergütungsplus berechnet hatte.

 

Becker forderte daher für eine erneute Anpassung eine geänderte Methodik. »Klare Regelungen, die ein Mehr an Leistung honorieren und steigende Kosten berücksichtigen, sind unabdingbar.« Das gelte auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung. Die derzeit geltenden Regeln erschwerten es sehr, »Berufe in der Apotheke auch finanziell für den Nachwuchs interessant zu machen«.

 

Handlungsbedarf sieht der DAV auch in anderen Fragen der Vergütung. Bei Rezepturen etwa sei man von einer Kostendeckung durch die derzeitige Honorierung »meilenweit entfernt«, so Becker. Der Beratungsaufwand der Apotheker sei in diesem Fällen der gleiche wie bei Abgabe eines Fertigarzneimittels. Daher müssten Apotheker für individuell hergestellte Medikamente zusätzlich zum Arbeitspreis den Festzuschlag von 8,35 Euro erhalten. Ein Missverhältnis bemängelte der DAV-Chef zudem bei besonders dokumentationspflichtigen Arzneimitteln. Der Zuschlag von 26 Cent für diese Präparate decke noch nicht einmal die Sondergebühren, die der Großhandel den Apotheken bei entsprechenden Medikamenten in Rechnung stelle, sagte er.

 

Becker rechnet nicht damit, dass diese Forderungen der Apotheker Einzug in das geplante Versorgungsstärkungsgesetz finden werden. Der DAV setzt vielmehr auf ein mögliches Gesetz, mit dem die Bundesregierung im Herbst die Ergebnisse des sogenannten Pharmadialogs umsetzen möchte. Es gebe die Zusage verschiedener Gesundheitspolitiker, in das Gesetz auch eine Anpassung der Apothekenvergütung aufzunehmen, so Becker.

 

Immerhin soll mit dem Versorgungsstärkungsgesetz der Streit um Nullretaxierungen ein Ende finden. Die Koalition verpflichtet Kassen und Apotheker darin zu einer Einigung. Es sei sehr bedauerlich, dass es bislang nicht gelungen sei, »partnerschaftlich die Exzesse bei den Retaxationen einiger Krankenkassen in den Griff zu bekommen«, sagte Becker.

 

Notfalls mit Schiedsstelle

 

Leider sei der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trotz monatelanger Verhandlungen mit dem DAV nicht bereit gewesen, eine Lösung im Rahmenvertrag zu akzeptieren. Die Erfolgsaussichten der bald erneut anstehenden Verhandlungen hingen entscheidend vom Einigungswillen der Kassen ab, sagte Becker. Er wünsche sich eine Lösung auf Ebene der Selbstverwaltung. »Aber wenn eine vernünftige Einigung nicht erreichbar ist, dann werden wir ohne Zögern die Schiedsstelle anrufen.« /

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