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Notdienst-Gesetz

Start im August scheint sicher

14.05.2013  21:12 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Es sind zwar noch einige Detailfragen strittig. Aber über die Umsetzung des Apothekennotdienst- Sicherstellungsgesetzes (ANSG) zum 1. August waren sich die Sachverständigen im Bundestag einig. Zu anderen Punkten – auch bezüglich geplanter Änderungen im Arzneimittelgesetz – gab es bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss Kritik.

»Der 1. August ist ambitioniert, aber es ist zu schaffen, wenn alle zusammenarbeiten«, so die Einschätzung des Einzelsachverständigen Klaus Dieter Voß. Nach Ansicht von ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz ist das ANSG ein deutlicher Beitrag angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage der Apotheker. Es sei zielgerichtet, um in strukturschwachen Gebieten die Arzneimittelversorgung in Zukunft sicherzustellen. Was die Umsetzung angeht, so seien die Fristen zwar knapp, aber der 1. August sei einhaltbar. Auch die Kassen halten diesen Termin für machbar.

Doppelte Besteuerung

 

Bei der Anhörung am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestags in Berlin forderte die ABDA den Gesetzgeber jedoch auf, beim ANSG auf eine doppelte Umsatzbesteuerung der Notdienstpauschale zu verzichten. Schmitz wies darauf hin, dass bereits die 16 Cent Festzuschlag pro Packung der Umsatzsteuer unterliegen. Laut Gesetzentwurf sei zudem auch auf die aus dem Fonds bereitgestellte Notdienstpauschale eine Mehrwertsteuer geplant. Dies bedeute eine doppelte Steuererhebung. Schmitz sprach sich dafür aus, die Pauschale als einen Zuschuss zu betrachten, der nicht der Steuer unterliegt.

 

Kritik seitens der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gab es wiederum an der geplanten Beibehaltung der Noctu-Gebühr von 2,50 Euro. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel beim GKV-Spitzenverband nannte die Beibehaltung einen »Webfehler im Gesetz«. Auch kritisierte sie die »implizierte Dynamisierung der Notdienstpauschale durch die Bindung an Packungszahlen«. Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), forderte den Gesetzgeber auf, sich bei der Notdienstpauschale für einen Vergütungsstrang zu entscheiden: Wenn der Festzuschlag pro Packung käme, müsse die Noctu- Gebühr von 2,50 Euro wegfallen.

 

Als weitere Schwachstelle wurde von Voß die Selbsterklärung der Apotheker bei Selbstzahlern angeführt. Auch forderte der Einzelsachverständige, dass Schätzungen möglich sein müssten, um gegen säumige Zahler ein Druckmittel zu haben. Bislang wären bei falschen oder verspäteten Angaben keinerlei Sanktionen möglich. Auch die ABDA würde die Möglichkeit von Schätzungen begrüßen. Insbesondere bei ausländischen Versandapotheken könnten so Zahlungen sichergestellt werden. Bei deutschen Versendern sei das Instrumentarium des Verwaltungsverfahrens hingegen ausreichend, da diese deutschem Recht unterliegen, erläuterte Schmitz.

 

Was die Abwicklung der Pauschale über einen Fonds angeht, so sind nach Ansicht von PKV-Direktor Leienbach alle anderen vorgeschlagenen Möglichkeiten mit noch mehr bürokratischem Aufwand verbunden. Die jetzige Lösung sehe er als »insgesamt sachgerecht«. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, schlug als Alternative zum Fonds eine Abwicklung über den Großhandel vor. Dagegen verwahrt sich aber der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). »Die Sicherstellung des Apothekennotdienstes fällt nicht in die Aufgabe des Großhandels«, so Phagro-Geschäftsführerin Bernadette Sickendiek.

 

Für große Empörung sorgte bei den Krankenversicherungen vor allem die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vorgesehene Regelung, dass künftig die Vergütungen von Vorständen »angemessen« sein müssen und vor Vertragsabschluss von den Aufsichtsbehörden geprüft und genehmigt werden sollen. Von Stackelberg verstand den Grund solch einer Regelung nicht. »Das ist ein Eingreifen in das Grundrecht der Selbstverwaltung, ohne dass ein Anlass besteht«, sagte er. Solch eine Regelung behindere die Personalauswahl und er bitte daher dringend, davon Abstand zu nehmen. Bislang hätte es keinerlei Beanstandungen bei den GKV-Verträgen gegeben. »Warum machen Sie es dann?«, fragte er.

 

Lieferengpässen vorbeugen

 

Ein anderes Vorhaben im Rahmen der Gesetzesnovelle sorgte insbesondere in den Reihen der Apothekerschaft für breiten Konsens: Die Schaffung eines zentralen Melderegisters für Arzneimittelengpässe. Solch ein Register sei aber nur sinnvoll, wenn Hersteller gesetzlich zur Meldung verpflichtet würden, sagte Markus Müller, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker. Dies sieht der Gesetzentwurf bislang nicht vor. Der Vorsitzende der Arzneimittelkom­mission der deutschen Ärzteschaft, Professor Wolf-Dieter Ludwig, forderte, Impfstoffe anders zu behandeln als Generika. Impfstoffe dürften kein Gegenstand von Rabattverträgen sein. /

 

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