Erfolg, kein Triumph |
14.05.2013 18:22 Uhr |
Na endlich. Der Starttermin für das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) und damit für die Einführung der Notdienstpauschale scheint endgültig festzustehen. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gab es kaum grundsätzliche Kritik am Gesetz und seinem Zeitplan (lesen Sie dazu Notdienst-Gesetz: Start im August scheint sicher). Am 1. August tritt die Regelung in Kraft. Fast ein Jahr nach dem Versprechen löst die Bundesregierung es nun auch ein – so weit wie dies nach der Zeitverzögerung möglich ist.
Ist das nun ein Erfolg für die Apotheker? Eindeutig ja. Ein Triumph ist es aber sicher nicht. Ein großer Erfolg ist das ANSG, weil es der Einstieg in eine neue Vergütungsform ist. Die Apotheker werden nicht für die Abgabe von Arzneimitteln honoriert, sondern für die Versorgung ihrer Patienten. Ein Erfolg ist das Gesetz auch, weil es vor allem Apotheken nützt, die besonders häufig unwirtschaftliche Notdienste leisten müssen, und schließlich ist es auch ein Erfolg, weil es die Vergütung der Apotheken um 120 Millionen Euro pro Jahr verbessert und damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Branche leistet.
Kein Triumph ist es wegen des verspäteten Starttermins. Der kostet die Apotheker in diesem Jahr rund 70 Millionen Euro, obwohl sie keine Schuld an der Verzögerung haben. Auch beschert das Gesetz den Apothekern, anders als von Teilen der Krankenkassen und der Politik behauptet, keine Zusatzeinnahmen. Es reduziert lediglich das Defizit einer Apotheke, wenn sie Notdienst hat.
Deshalb ist es auch lächerlich, wenn GKV und PKV bei der Anhörung eine Abschaffung der Noctu-Gebühr gefordert haben. Der Gesetzgeber müsse sich für einen Vergütungsstrang entscheiden, sagt die PKV. Die GKV sprach von einem »Webfehler im Gesetz«. Die Kostenträger sind hier auf dem falschen Dampfer. Ein Nachtdienstzuschlag von 2,50 Euro ist eine Schutzgebühr, die Menschen davon abhält, wegen einer Bagatelle den Notdienst in Anspruch zu nehmen. Warum die Kostenträger hier nachtreten müssen, bleibt ihr Geheimnis. Es sind ihre Versicherten, deren Notfallversorgung mit wichtigen Arzneimitteln gerade sicherer wird. Sie hätten allen Grund gehabt zu triumphieren.
Daniel Rücker
Chefredakteur