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Gericht hält Dachmarken für gefährlich

17.05.2011  18:28 Uhr

PZ / Arzneimittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen und für unterschiedliche Erkrankungen dürfen nicht unter demselben Handelsnamen auf den Markt gebracht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in seiner Auffassung bestätigt.

Pharmahersteller versuchen mitunter, verschiedenartige Arzneimittel unter dem Dach eines bekannten und erfolgreichen Handelsnamens zusammenzufassen. Das Gericht sieht darin die Gefahr, dass Patienten Arzneimittel innerhalb einer solchen Dachmarke verwechseln können. Dem Urteil zufolge zielt die Ausdehnung des Namens darauf, das Vertrauen in ein bereits bekanntes Produkt auf Präparate mit anderen Wirkstoffen zu übertragen. Verbraucher würden unter einem bekannten Arzneimittelnamen aber auch den bekannten Wirkstoff erwarten, so das Gericht.

 

In dem Verfahren hatte ein Arzneimittelhersteller gegen eine Entscheidung des BfArM geklagt. Das Institut hatte die Änderung einer Arzneimittelbezeichnung abgelehnt, mit der das Pharmaunternehmen den Markennamen eines bereits etablierten Wirkstoffs auf ein anders zusammengesetztes Medikament übertragen wollte. Das BfArM sah darin eine mögliche Irreführung der Patienten. Das Gericht ist dieser Auffassung mit seiner Entscheidung nun gefolgt.

 

Der Präsident des BfArM, Professor Dr. Walter Schwerdtfeger, begrüßte das Urteil als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Die Sicherheit der Patienten müsse »absoluten Vorrang vor den Marketinginteressen der pharmazeutischen Industrie haben«, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. / 

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