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Apothekenpraxis

Blutprodukte sofort in den Kühlschrank

Datum 17.05.2011  16:16 Uhr

Von Uta Grossmann, Berlin / Blutprodukte kommen in der Apotheke nicht jeden Tag vor. Beim Umgang mit ihnen ist besondere Sorgfalt geboten. Vor allem müssen sie bei der richtigen Temperatur gelagert werden. Die Dokumentationspflicht sorgt für zusätzlichen Aufwand.

Blut ist ein ganz besonderer Saft. Was Goethe seinen Mephisto vor 200 Jahren aussprechen ließ, zwingt Apotheker von heute, strenge gesetzliche Regeln zu beachten, wenn sie mit Blutprodukten zu tun haben. Arzneimittel, die aus menschlichem Blut gewonnen werden, sind verschreibungspflichtig. Dazu zählen nicht nur Plasmakonserven und Zubereitungen aus Blutbestandteilen, sondern auch Eiweißpräparate wie Immunglobulin, Albumin oder Gerinnungsfaktorkonzentrate.

Die Hubertus-Apotheke am Berliner Salz-ufer ist anders als andere Apotheken. Nicht etwa, weil in der Offizin ein Springbrunnen plätschert und ein Sofa zum Verweilen einlädt. Auch der Autoschalter (»Drive-in«), an dem besonders Eilige oder Kunden, die die Treppe zum Eingang scheuen, klingeln können und dann persönlich bedient werden, ist zwar ungewöhnlich, aber nicht einzigartig. Doch der größte Teil des Apothekenbetriebs von Bernd Drevenstedt findet hinter den für Kunden sichtbaren Räumen statt. Auf drei Stockwerken in dem Gewerbekomplex nahe der riesigen Mercedes-Benz-Niederlassung lagern neben Arzneimitteln palettenweise Medikalprodukte.

 

Sets für den Operationssaal, Verbandsstoffe oder Spritzenkanülen – alles, was im Krankenhaus­alltag gebraucht wird, stapelt sich in den Hallen der Apotheke, denn eines der Standbeine von Bernd Drevenstedt ist die Versorgung von acht Kliniken in Berlin und Umgebung. Ein weiteres Standbein ist die Herstellung klinischer Prüfpräparate, ein drittes der Versand der Medikation für internationale Arzneimittelstudien. Drevenstedt beschäftigt 50 Mitarbeiter, davon sind mehr als ein Drittel Apotheker. Er war selbst fünf Jahre in einer Krankenhausapotheke angestellt und kennt den Klinikalltag aus pharmazeutischer Perspektive.

 

Umfang der Versorgung nimmt ab

 

Die Hubertus-Apotheke ist gut ausgerüstet für den Umgang mit besonderen pharmazeutischen Produkten, die zum Beispiel gekühlt gelagert werden müssen, wie es bei Blutprodukten der Fall ist. Sie liefert an Arztpraxen, Kliniken oder Gesundheitsämter, weil Blutprodukte in der Regel nicht direkt an den Patienten abgegeben werden. Der Umfang der Versorgung etwa mit Immunglobulinen gegen Tetanus oder Tollwut sei allerdings zurückgegangen, berichtet Apotheker Drevenstedt, weil es inzwischen viele Impfstoffe gibt. Fünf bis zehn Mal im Monat gebe er Blutprodukte ab.

Die notwendige Kühlung zwischen zwei und acht Grad Celsius wird in seiner Apotheke genau kontrolliert. Jeden Tag guckt ein Mitarbeiter nach, schreibt die Temperatur auf und reagiert sofort, sollte sie zu hoch oder zu niedrig sein. Bei Produkten, die eine ununterbrochene Kühlung erfordern, muss die Apotheke für eine durchgehende Kühlkette von der Offizin bis zum Kunden sorgen.

 

Styroporbox mit Kühlakkus

 

Drevenstedt beschäftigt eigene Fahrer, die die Blutprodukte in Styroporboxen mit Kühlakkus transportieren. Sie seien nie länger als drei, vier Stunden unterwegs, deshalb sei diese Kühlung sicher. Der Kunde, meist eine Arztpraxis oder Klinik, muss die Blutprodukte wiederum sofort in den Kühlschrank stellen. »Darauf weisen wir hin«, sagt Drevenstedt, der seinen eigenen Anspruch an die Qualitätssicherung auch in die Praxen transferieren möchte.

 

Die Hubertus-Apotheke hat ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) und ist nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Damit will Apotheker Drevenstedt seinen Qualitätsanspruch nach außen nachprüfbar untermauern. Er hält nichts von Billigherstellern, die Blutprodukte zu Dumpingpreisen anbieten. »Da ist Vorsicht geboten«, sagt Drevenstedt. »Man muss aufpassen, wo die Blutprodukte herkommen.« Nach seiner Erfahrung sind die Ärzte in den Kliniken Qualitätsargumenten zugänglich und kaufen lieber etwas teurere, aber sichere Produkte.

 

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt vor, dass der Erwerb und die Abgabe von Blutzubereitungen zum Zwecke der Rückverfolgung zu dokumentieren sind. Aufgeschrieben werden müssen die Bezeichnung des Arzneimittels, die Chargennummer, das Datum der Abgabe, Name und Anschrift des verschreibenden Arztes und Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes (ApBetrO § 17, Absatz 6a). Diese Aufzeichnungen müssen mindestens dreißig Jahre lang aufbewahrt werden (ApBetrO § 22, Absatz 4).

Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus dem Transfusionsgesetz, das insbesondere die Ärzte verpflichtet, die nötigen Angaben zu Blutprodukten aufzuschreiben (TFG § 14). Das Gesetz von 1998 war eine Folge des Skandals um verseuchte Blutkonserven. Im Herbst 1993 wurde bekannt, dass sich in den 80er-Jahren mehrere Hundert Menschen über Bluttransfusionen mit dem HI-Virus infiziert hatten.

 

Dokumentation auf allen Ebenen

 

Das Transfusionsgesetz schreibt eine sorgfältige Dokumentation auf allen Ebenen vor, vom Spender über die Herstellung bis zur Anwendung des Blutprodukts am Patienten. Dadurch soll eine Verseuchung der Blutprodukte verhindert und ihr Weg lückenlos nachvollziehbar werden.

 

Zu den Aufgaben der Hubertus-Apotheke gehören auch Stationsbegehungen, um die Lagerung der Blutprodukte in den Kliniken zu überprüfen. Drevenstedt hat es schon erlebt, dass dort die Temperatur des Kühlschranks jeden Tag ordentlich aufgeschrieben wurde. Er sah sich die Liste an: Die Temperatur lag mehrfach über den maximal erlaubten acht Grad. Reagiert hatte darauf keiner. /

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