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EuGH entscheidet am 19. Mai

12.05.2009  15:30 Uhr

<typohead type="3">EuGH entscheidet am 19. Mai

PZ / Die Spannung steigt: Kommenden Dienstag werden die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg darüber entscheiden, ob die deutsche Regelung zum Fremdbesitzverbot gegen europäisches Recht verstößt.

 

Im Kern geht es um die Frage, ob das Fremdbesitzverbot ein angemessenes Instrument des Gesundheitsschutzes ist, obwohl es die Niederlassungsfreiheit einschränkt. Der Generalanwalt des EuGH in diesem Verfahren Yves Bot, kam in seinem Schlussantrag am 16. Dezember zu einem eindeutigen Resümee: Deutschland habe das Recht, die Erteilung einer Betriebserlaubnis an eine Approbation als Apotheker zu binden.

 

Im Vergleich zu KapitaIgesellschaften hätten inhabergeführte Apotheken ein größeres Interesse daran, Patienten objektiv zu beraten und mit effizienten Arzneimitteln zu versorgen. Bei Kapitalgesellschaften bestehe eher die Gefahr, dass ein abhängiger Filialleiter ökonomische Interessen über die Bedürfnisse der Patienten stelle. Zudem drohe dem Leiter einer inhabergeführten Apotheke bei Fehlverhalten der Entzug der Betriebserlaubnis und damit der Verlust der wirtschaftlichen Basis. So werde Fehlverhalten präventiv verhindert. Im Gegensatz dazu seien die Konsequenzen übermäßigem Gewinnstrebens für Kapitalgesellschaften weit geringer.

 

Bot sah im Fremdbesitzverbot zwar eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit. Diese sei aber im Sinne des Gesundheitsschutzes zielführend und angemessen. Der EuGH fällt sein Urteil am Vormittag. Die PZ berichtet aktuell hier in der Online-Ausgabe.

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